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Ordnungsgemäße Landbewirtschaftung

Ziel einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung ist es, gesunde und hochwertige Nahrungs- und Futtermittel auf unseren Feldern zu erzeugen ohne unsere Umwelt mehr als unvermeidbar zu belasten.

So muss die Höhe der Düngung entsprechend der "guten fachlichen Praxis" dem Bedarf der angebauten Früchte entsprechen. Die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger ist in der Zeit vom 1. November (Ackerland) bzw. 15. November (Grünland) bis zum 31. Januar verboten. Bei Düngung auf die Stoppel müssen Gülle, Jauche, Hühnerkot und auch flüssiger Klärschlamm unverzüglich eingearbeitet werden.

Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend ihrer Zulassung in einem streng eingegrenzten Rahmen eingesetzt werden.
 

Gesetze und weitere Informationen:

RP-Kassel

Pflanzenschutzdienst RP-Giessen


Ansprechpartner:

Klaus Trümner
Tel.: 06421/405-6114
E-Mail: E-Mail