
Dorferneuerung und Regionalentwicklung
Dorferneuerung im Landkreis
Allgemeine Informationen
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Überblick
Das hessische Dorferneuerungsprogramm unterstützt in anerkannten Förderschwerpunkten die dörflichen Aktivitäten sowie die Erhaltung der charakteristischen Baustrukturen der Dörfer. Dabei gilt es auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels, die Attraktivität und Lebensqualität in den Dörfern zu erhalten bzw. zu steigern. Besonders die Dorfmitte soll wieder an Bedeutung gewinnen. Im Zuge der Dorferneuerung wird auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger besonderen Wert gelegt. Das Dorferneuerungsverfahren läuft über 9 Jahre und wird von der Kommune beim Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz beantragt. Nach der Anerkennung durch das zuständige Ministerium wird im ersten Jahr zunächst das Dorfentwicklungskonzept mit den vorgesehenen Entwicklungsansätzen erarbeitet. Dies bildet die Grundlage für die Förderung und das Vorgehen der nächsten Jahre. Im Zuge des Dorferneuerungsprogramms können unterschiedliche Maßnahmen sowohl für kommunale als auch für private Projekte gefördert werden. Dies sind zum Beispiel Dienstleistungen und Sachaufwendungen für Dorfentwicklungskonzepte oder Planungen, die Dorfgemeinschaft fördernde Investitionen, Freiflächengestaltungen oder die Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes; für Private insbesondere auch Grundsanierungen alter Gebäude und Umnutzungen von Leerstand. Die förderfähigen Kosten bewegen sich dabei jeweils in einem festgesetzten Rahmen. |
Die Ziele der Dorfentwicklung
Die Vielzahl der dörflichen Aktivitäten und das bau- und
kulturgeschichtliche Bild der hessischen Dörfer sollen besonders im Hinblick auf die zu erwartenden demographischen Veränderungen erhalten werden. Im Zuge des demographischen Wandels gilt es unter anderem der Abwanderung und Verringerung der jungen Bevölkerung und der damit einhergehenden Überalterung der ländlichen Bevölkerung entgegen zu wirken. Dazu soll die Attraktivität der hessischen Dörfer in den Punkten Wohnqualität, Arbeitsmöglichkeiten, Versorgungseinrich-tungen und Gestaltung des Dorflebens erhalten bzw. verbessert werden.
Im Zuge der Dorfentwicklung kommt besonders dem bürgerschaftlichen Engagement und der Eigeninitiative eine große Bedeutung zu. Entwicklungsimpulse für wirtschaftliche, ökologische, kulturelle und soziale Projekte sowie bürgerschaftliche Projekte zur Selbsthilfe gilt es gemeinsam zu erarbeiten. Eine positive Folge daraus ist die Stärkung des Gemeinschaftssinns der Bevölkerung.
Relevante Themen der heutigen Zeit sind Inhalt einer Dorferneuerung, z.B. Strukturwandel, demographische Veränderungen, regenerative Energienutzungen, Energieeinsparungen. Den alten Ortskern gilt es wieder zu beleben.
Die Richtlinie finden Sie hier.
Ablauf und Verfahren
Ein Dorferneuerungsverfahren läuft über 9 Jahre. Für die Anerkennung sind gemeinsam mit dem Fachdienst Dorferneuerung Vorarbeiten anzugehen und die Aufnahme durch die Kommune zu beantragen.
Eine Anerkennung erfolgt in der Regel zum Jahresende/anfang durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und Verbraucherschutz.
Im ersten Jahr der Anerkennung wird gemeinsam mit Bürgern, Kommune, Fachdienst Dorferneuerung und einem Fachbüro die Gebäude- und Infrastrukturanalyse und das Dorfentwicklungskonzept mit allen für das Dorf erforderlichen Handlungsansätzen erarbeitet. Dieses wird gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) auf Förderfähigkeit nach der Dorferneuerungsrichtlinie und dem finanziellen Rahmen abgestimmt und bildet die Grundlage für die weitere Arbeit und für erste Umsetzungen.
In den Folgejahren gilt es im Arbeitskreis Dorferneuerung die vereinbarten Ziele und Ansätze weiter auszuarbeiten, in die Umsetzung zu bringen und zu prüfen, ob und wie Ziele und Projekte im Laufe der Zeit anzupassen sind.
Fördermöglichkeiten
Die Fördermöglichkeiten lassen sind in die zwei Bereiche ‚Private Förderung’ und ‚Kommunale Förderung’ einteilen.
Grundsätzlich gilt, dass Förderungen nur innerhalb des festgelegten Fördergebietes von Dörfern möglich sind. Beantragte Maßnahmen können nach Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Privat Förderung

Liegt Ihr Haus, Scheune oder Nebengebäude im abgegrenzten Fördergebiet, sollten Sie sich unverbindlich beim zuständigen Ansprechpartner des Fachdienstes Dorferneuerung über Fördermöglichkeiten informieren. Planungen und Sanierungen oder Umbau von alten, ortstypischen Gebäuden sind vom Grundsatz förderfähig, aber auch Neubauten, die sich in die charakteristische Baustruktur einfügen.
Zudem erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung zu baulichen und gestalterischen Fragen durch das zuständige Planungsbüro. Die Adresse erhalten Sie beim Ortsvorsteher, Kommune oder auch beim Fachdienst Dorferneuerung.
In der Regel wird ein Zuschuss von 30 % aus den förderfähigen Kosten gewährt, pro Gebäude max. 30.000,- € Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist. Alternativ sind auch Zinszuschüsse auf ein Kapitalmarktdarlehen möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auch von diesem Flyer, klicken Sie hier.
Kommunale Förderung
Kommunale Maßnahmen werden im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes für das einzelne Dorf erarbeitet und als förderfähiger Gesamtinvestitionsrahmen abgestimmt. Je Projekt sind die förderfähigen Ausgaben auf 300.000 € beschränkt. Für zusätzliche Ausgaben, wie energetische Optimierung, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Anforderungen für soziale Zwecke können die förderfähigen Ausgaben um bis zu 100.000 € erhöht werden.
Das Dorferneuerungsprogramm bietet die Förderung von
Antragstellung auf Förderung
Vor einer Antragstellung nehmen Sie Kontakt mit dem Fachdienst Dorferneuerung und dem Beratungsbüro auf. Zur ersten Orientierung finden Sie hier die erforderlichen Antragsunterlagen.
Neben dem Antragsvordruck sind Kostenangebote für die einzelnen Gewerke/ Handwerker oder Materialien, die selbst eingebaut werden, oder eine Kostenschätzung nach Gewerken durch einen Architekten, bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Umbaupläne und Fotos, die das Gebäude gut zeigen, nötig. Aus den Unterlagen soll man das Vorhaben nachvollziehen können. Eine Untergrenze von 3.000,- € förderfähiger Kosten pro Gebäude und Bewilligung ist zu beachten. Förderanträge sollten bis Ende Januar des Jahres, in dem die Umsetzung vorgesehen ist, vollständig vorliegen. Innerhalb der Laufzeit können Anträge jährlich gestellt werden, mit Ausnahme des letzten Laufzeitjahres. Hier müssen alle Anträge bis spätestens 30. Sept. des Vorjahres komplett beim Fachdienst Dorferneuerung vorliegen. Besonders bei größeren Projekten ist eine frühzeitige Antragstellung zu empfehlen.
Mehrfachförderungen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen sind ausgeschlossen, soweit keine Ausnahmeregelungen vorliegen.
Beantragte Maßnahmen können erst nach dem Erhalt eines schriftlichen Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Nehmen Sie bitte die Beratung vor einer Antragstellung wahr. Tel.: 06421/405-6124 oder -0

Grün im Dorf - auch mit geringem Aufwand das Dorfbild gestalten.
Unser Flyer gibt Ihnen einige Anregungen, wie mit wenig Aufwand das Dorfbild und auch Ihr Wohnumfeld an Attraktivität gewinnen können. Klicken Sie hier .
Folgende Broschüre zur Dorferneuerung erhalten Sie bei uns:
Weitere Informationen zur Dorferneuerung finden Sie auch unter:
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung