Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europaweites Netz von Schutzgebieten. Es setzt sich zusammen aus FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebieten) und VS-Gebieten (Vogelschutz-Gebieten). Rechtsgrundlage ist die Vogelschutz-Richtlinie der EU von 1979 und die FFH-Richtlinie der EU von 1992.
FFH-Gebiet "Maculinea-Schutzgebiet bei Neustadt"
Foto: F. Göttlicher (2005)
Das Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die Sicherung und Entwicklung von bestimmten Lebensraumtypen (LRT) und Tier- und Pflanzenarten „in einem günstigen Zustand“.
Mit einer landesweiten Rechtsverordnung vom 08.03.2008 wurden die FFH- und VS-Gebiete in Hessen verbindlich ausgewiesen.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es insgesamt 30 Natura 2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 15318 ha.
Natura 2000 in Hessen (Rechtsgrundlagen, Übersichtkarten mit Gebietsinformationen etc.)