AGZ - Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
Die Ausgleichzulage wird zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile gewährt. Antragsvorraussetzungen sind: mind. 3 ha förderfähige Fläche im benachteiligten Gebiet und die Förderung muss mindestens 300 € betragen. Die Höhe der Beihilfe pro ha richtet sich nach der "Landwirtschaftlichen Vergleichszahl" (LVZ).
Ansprechpartnerin:
Cornelia Steinmann
Tel.: 06421 405-6230
E-Mail: steinmannc@marburg-biedenkopf.de