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AGZ

AGZ - Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

Die Ausgleichzulage wird zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile gewährt. Antragsvorraussetzungen sind: mind. 3 ha förderfähige Fläche im benachteiligten Gebiet und die Förderung muss mindestens 300 € betragen. Die Höhe der Beihilfe pro ha richtet sich nach der "Landwirtschaftlichen Vergleichszahl" (LVZ).

 

Ansprechpartnerin:

Cornelia Steinmann
Tel.: 06421 405-6230
E-Mail: steinmannc@marburg-biedenkopf.de