Im Rahmen der Umsetzung der Reform zur gemeinsamen Agrarpolitik durch die Europäische Union sind die bis 31.12.2004 gewährten Tier- und Flächenprämien ab 01.01.2005 zu einer Betriebsprämie auf der Grundlage von Zahlungsansprüchen zusammengefasst worden.
Die Buchung und Kontrolle der Zahlungsansprüche ist eigenverantwortlich dem Zahlungsanspruchinhaber übertragen.
Bei Ungewissheit bzw. Fragen zu den Zahlungsansprüchen steht Ihnen der Fachdienst Agrarförderung gerne zur Verfügung.
Aktuelles zur Betriebsprämienregelung
Ansprechpartner:
Hans Seerich
Tel.: 06421/405-6231
E-Mail:
Hartmut Naumann
Tel.: 06421/405-6118
E-Mail:
Cross Compliance
Ein wichtiges und neues Kernelement der GAP-Reform (Gemeinsame Agrarpolitik-Reform) sind die Cross Compliance-Regelungen, also die Verknüpfung der Direktzahlungen (Betriebsprämien) mit der Einhaltung des landwirtschaftlichen Fachrechtes, der nationalen Bestimmungen für den Erhalt der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, der Bestimmungen des Wasser- und Naturschutzes, der Bestimmungen im Lebensmittel- und Verbraucherschutz sowie der artgerechten Haltung der Nutztiere.
Verstöße gegen das Fachrecht in den Rechtsbereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerschutz sowie Veterinärwesen und Verbraucherschutz führen über die bereits bestehenden fachrechtlichen Konsequenzen zur Kürzung der EU-Direktzahlungen.
Ansprechpartner:
Klaus Trümner
Tel.: 06421/405-6114
E-Mail:
Hartmut Naumann
Tel.: 06421/405-6118
E-Mail: