Tierkörperbeseitigung (TKB)
Verendete Haustiere, Schlachtabfälle sowie von Tieren stammende gewerblich anfallende Lebensmittel unterliegen der gesetzlich festgelegten Beseitigungspflicht. Vom Grundsatz her sind sie in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu entsorgen.
Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist der Zweckverband TKB (Hauptverwaltung Am Orschbach 2, 54518 Rivenich, Tel.: 06508/9143-0, Fax: 06508/827, E-Mail: ) mit der Durchführung der Beseitigung beauftragt.
Die Abholung von entsorgungspflichtigem Material ist dort anzumelden. Für Speisereste und Schlachtabfälle von Tieren, die für den menschlichen Verzehr als tauglich befunden wurden, gibt es alternative Entsorgungsmöglichkeiten. Ebenfalls gibt es Ausnahmen für die Entsorgung von sogenannten Heimtieren. Hierzu zählen Hunde, Katzen und sonstige im Haus gehaltene Kleintiere wie auch Ziervögel. Nähere Informationen können im Einzelfall bei der Kreisverwaltung eingeholt werden.
Regelung zur Beseitigung toter Tiere