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Der Otto-Ubbelohde-Preis und seine Richtlinien


Der Otto-Ubbelohde-Preis ist die höchste Auszeichnung,
die der Kreis im Kulturbereich vergibt.

1987 wurde der Preis vom Landkreis Marburg-Biedenkopf gestiftet und wird seitdem jährlich vergeben. Er wurde nach Otto Ubbelohde benannt und wird für besondere Leistungen in den Bereichen „Denkmalpflege, Heimatkunst, Heimatgeschichte, Pflege des `heimischen Brauchtums´ und Beschäftigung mit dem Werk Otto Ubbelohdes“ vergeben.

Mit dem Otto-Ubbelohde-Preis wird vor allem das ehrenamtliche Engagement gewürdigt. Seit 1987 bis einschließlich 2008 haben 25 Gruppen und Vereine sowie 65 Einzelpersonen den Preis verliehen bekommen.

Otto-Ubbelohde bot sich aus mehreren Gründen als Namensgeber dieser Auszeichnung an. Einerseits war er natürlich ein Vertreter der Künste (der Begriff Heimatkunst würde ihm sicherlich nicht gerecht werden, aber durch seine bildliche Verortung der Märchen und Gemälde im Landkreis hatten seine Arbeiten natürlich auch einen deutlichen Heimatbezug), andererseits deckte Ubbelohde ja weitaus mehr Felder ab, als nur die Kunst. So war Ubbelohde darüber hinaus in seiner Gemeinde Goßfelden und den benachbarten Gemeinden und Städten in Fragen des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie in sozialen Fragen sehr aktiv. Er genoss hohes Ansehen in der Bevölkerung, was sich zum Beispiel dadurch zeigte, dass er - wie sonst nur der größte Bauer im Dorf - zwei Stimmen bei der Reichstagswahl besaß. So gesehen war der 1922 im Alter von 55 Jahren verstorbene Künstler gleichsam ein „Kulturpfleger“ im weitesten Sinn.


Richtlinien zur Verleihung des Otto-Ubbelohde-Preises
für Denkmalpflege, Heimatkunst, Heimatgeschichte und
Pflege des heimischen Brauchtums des Landkreises Marburg-Biedenkopf


1. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stiftet einen Preis für Denkmalpflege, Heimatkunst, Heimatgeschichte und Pflege des heimischen Brauchtums. Er trägt den Namen

Otto-Ubbelohde-Preis

Mit der Verleihung des Preises wollen Kreistag und Kreisausschuss das Bewusstsein für die Erhaltung und Pflege der heimischen Kunst, der Geschichte und des Brauchtums stärken.

Insbesondere soll das Bewusstsein der Bevölkerung für diese Kulturgüter geweckt und gefördert werden.


2. Auszeichnungswürdige Leistungen

Ausgezeichnet werden können Leistungen, die sich mit nachfolgenden Themen befassen:


2.1 Denkmalpflege

2.1.1 Pflege des historisch gewachsenen Dorf- und Stadtbildes

2.1.2 Engagement für die Erhaltung und gegen den Abbruch und die Verschandelung von alten Kirchen, Mühlen, Backhäusern, Brücken, Grabanlagen, Wegkreuzen, Kleindenkmälern etc.

2.1.3 Beschäftigung mit Bodendenkmälern und Funden, an denen aus wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht

2.1.4 Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälern bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung


2.2 Heimatkunst

2.2.1 Förderung und Pflege der heimisch bildenden Kunst

2.2.2 Förderung und Pflege der Volkskunst

2.2.3 Unterstützung, Förderung und Unterhaltung von Heimatmuseen   -   soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind

2.2.4 Pflege der Nachlässe von Künstlern


2.3 Heimatgeschichte

2.3.1 Wissenschaftliche Untersuchungen in allgemeinverständlicher Form über die Geschichte der engeren Heimat

2.3.2 Herausgabe von Filmen und Diaserien über den Landkreis

2.3.3 Erstellung von Chroniken und sonstigem Schrifttum über Städte, Gemeinden und Regionen des Landkreises mit entsprechendem Aussagewert

2.3.4 Regelmäßig erscheinende Serien und Kurzbeschreibungen der Heimatgeschichte


2.4 Heimisches Brauchtum

2.4.1 Pflege der heimischen Mundarten

2.4.2 Pflege der Trachten und Trachtengruppen und Vereinen mit dem Ziel der Wiederbelebung der Volkstracht

2.4.3 Pflege der „Sitten und Gebräuche“ des heimischen Bereichs


2.5 Werk Otto Ubbelohdes

Außerdem kann ausgezeichnet werden, wer sich mit dem Werk Otto Ubbelohde besonders beschäftigt hat.

Die Leistungen sollen für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und für seine Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sein.

Leistungen, die in Wahrnehmung beruflicher Aufgaben erbracht werden, können nicht ausgezeichnet werden. Außerdem kommen für eine Auszeichnung solche Leistungen nicht in Betracht, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zu erbringen sind; es sei denn, sie gehen erheblich über das Maß der gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.


3. Verfahren

Die Verleihung des Otto-Ubbelohde-Preises erfolgt in einem Auswahlverfahren, zu dem die im nächsten Abschnitt genannten Teilnahmeberechtigten zugelassen sind.


4. Bedingungen für die Prämierung

4.1 Ausgezeichnet werden kann die Leistung jeder Einwohnerin und jeden Einwohners oder Beschäftigten innerhalb des Kreises Marburg-Biedenkopf.

4.2 Ausgezeichnet werden können auch juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen (also auch Künstlerkreise, Theatergruppen, Trachtengruppen sowie Bürger-, Schüler- und Jugendgruppen, Bürgerinitiativen oder ähnliche Gruppierungen).

4.3 Bei juristischen Personen muss der Sitz der Körperschaft oder des Vereins im Landkreis Marburg-Biedenkopf sein.  Bei Personengruppen müssen mindestens der bevollmächtigte Vertreter - soweit dieser minderjährig ist, auch dessen gesetzlicher Vertreter - und ein Mitglied Einwohner oder Beschäftigte innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf sein.

Juristische Personen und Personengruppen nehmen ausschließlich durch ihren bevollmächtigten Vertreter und - soweit erforderlich - dessen gesetzlichen Vertreter am Auswahlverfahren teil.

4.4 Für die Auszeichnung müssen ausreichende Unterlagen vorgelegt werden. Die Unterlagen (wie Fotos, Karten, Pläne, Sonderdrucke, Pressenotizen, Flugblätter etc.) sind unter dem Kennwort "OTTO-UBBELOHDE-PREIS" einzureichen an:

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Stabsstelle Büro des Landrats
Fachdienst Presse- und Kulturarbeit
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

Der Antrag auf Auszeichnung einer Leistung im Sinne von Ziffer 2 kann auch von einem Dritten gestellt werden.

4.5 Die Teilnehmer am Auswahlverfahren gestatten dem Landkreis Marburg-Biedenkopf grundsätzlich mit der Zusendung der Unterlagen deren Veröffentlichung. Die über das Recht der Veröffentlichung hinausgehenden urheberrechtlichen Ansprüche der Einsender bleiben jedoch unberührt.  Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist berechtigt, ggf. vor Ort von dem vorgeschlagenen Projekt bzw. Motiv Fotografien zu machen. Hierzu ist seinem Bevollmächtigten - soweit erforderlich - der notwendige Zugang zu gestatten.

4.6 Die Unterlagen über die mit Preisen ausgezeichneten Leistungen gehen in das Eigentum des Landkreises Marburg-Biedenkopf über.

Die Unterlagen über die nicht ausgezeichneten Leistungen fallen - sofern sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens abgeholt werden - ebenfalls in das Eigentum des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

4.7 Das Preisgericht kann in besonderen Fällen von der Festlegung zu Ziffer 4.3 (Abs. 1), 4.5 (Satz 1) und 4.6 (Abs. 1) Ausnahmen zulassen.


5. Termine

Nähere Informationen zum Auswahlverfahren sind bei dem Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Presse- und Kulturarbeit, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, erhältlich. Die Unterlagen für die Auszeichnung sind bis zum 15. April eines jeden Jahres vorzulegen. Eine Verlängerung des Termins aus organisatorischen Gründen ist möglich.


6. Preise

Es werden jährlich bis zu drei Auszeichnungen vergeben, die mit Geldbeträgen von

3 x 1.000 €

verbunden sein können.

Es ist auch zulässig, einen Preis auf mehrere Personen zu verteilen. Die Anerkennung erfolgt außerdem in Form einer Urkunde.


7. Preisgericht

7.1 Das Preisgericht entscheidet, für welche Leistungen die Auszeichnungen verliehen werden sollen.

7.2 Dem Preisgericht gehören an:

 - der/die für den Kulturbereich federführende Dezernent/Dezernentin als Vorsitzende(r),
 - der/die Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses,
 - jeweils ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen,
 - ein Vertreter des Fachdienstes Presse- und Kulturarbeit.

7.3 Das Preisgericht trifft seine Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder.

Der Kreisausschuss beschließt auf der Grundlage der Empfehlung des Preisgerichts. Die Entscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Nachprüfung.


8. Bekanntgabe und Verleihung

Die Preisträger werden durch den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf (Fachdienst Presse- und Kulturarbeit) schriftlich benachrichtigt. Sie werden darüber hinaus durch Presseveröffentlichungen bekannt gegeben.

Die Preisverleihung erfolgt jährlich durch den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf.


9. Veröffentlichung

Es ist beabsichtigt, die durch eine Preisverleihung anerkannten bedeutsamen Leistungen in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Damit sollen sie als nachahmenswerte Beispiele allen Einwohnern nahegebracht werden.


10. Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Auswahlverfahren bzw. mit der Annahme des Otto-Ubbelohde-Preises erkennt der Teilnehmer die mit diesen Ausschreibungsunterlagen festgelegten Bedingungen an.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Beschluss des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 30.01.2002, geändert am 24.01.2007.

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