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Informationen zur Förderung des Chorwesens

Marburg, 12. Februar 2008

Förderung des Chorwesens: Anträge bis 31. März einreichen
Schwerpunkt Projektförderung und Jugendarbeit

Marburg-Biedenkopf – Auch in diesem Jahr sollen die Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit den Schwerpunkten Projektförderung und Jugendarbeit gefördert werden (diese werden unter dem Begriff "Chorwesen" gebündelt). „Wir haben im Landkreis Marburg-Biedenkopf fast vierhundert Chöre und Bläsergruppen. Und das bei 188 Ortschaften. Das zeigt deutlich, wie ausgeprägt das Chorwesen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist“, so Landrat Robert Fischbach.


Die Förderung des Chorwesens erfolgt zum einen im Rahmen einer Sockelförderung, die ausschließlich den Sängerkreisen, Sängerbünden und Kirchen zur weiteren Verwendung, insbesondere für Fortbildungen, zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen wird das Chorwesen mittels einer Projektförderung unterstützt. Dadurch sollen alle Chöre die Möglichkeit erhalten, bei besonderen Aktivitäten finanziell gefördert zu werden.

Grundsätzlich gilt, dass Projekte gefördert werden, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und vor allem der Förderung und Ausbildung der Kinder- und Jugendchöre dienen. Als mögliche Projekte kommen so zum Beispiel die Gründung eines Chores bzw. einer Gruppe oder Jugendchores, die Aus- und Fortbildung von Jugendlichen, Weiterbildungs- oder Stimmbildungsveranstaltungen (zum Beispiel als Wochenendseminar), aber auch Veranstaltungen wie „Wertungs- oder Kritiksingen mit defizitärer Finanzierung“ in Betracht.

Wichtig dabei ist, dass es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.

Nicht gefördert werden z. B.: Auslandsreisen, Beschaffung von Textilien, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial, Chorleiter/innenhonorare.

Die Antragstellung sollte mittels eines Antragsformulars vor der Veranstaltung erfolgen und spätestens bis zum 31. März eines jeden Kalenderjahres an die Kreisveraltung geschickt werden. Dieses Formular kann beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Presse- und Kulturarbeit, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421/405-1228 ( E-Mail ) angefordert werden. Der Antrag ist auch im Internet über die Homepage des Landkreises auf folgendem Weg zu beziehen: www.marburg-biedenkopf.de, Bildung und Kultur, Kultur, Chorwesen. Ein Finanzierungsplan, aus dem alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind, ist dem Antrag beizufügen. 

Die Anträge werden dann von der Verwaltung vorab geprüft und im April von einem Gremium mit Fachleuten aus den jeweiligen Förderbereichen sowie aus der Verwaltung auf ihre Förderung hin entschieden.