Es ist paradox: die Deutschen sind Weltmeister im Spenden für alle möglichen Zwecke weltweit. Nur für Organspende im eigenen Land gibt es viele Hürden. Woran liegt das?
Nach Umfragen stehen vier von fünf Bürgern (80 %) der Organspende prinzipiell positiv gegenüber. Tatsächlich besitzen aber nur 12 % der Menschen einen Organspendeausweis. Eine Umfrage belegt, dass 98 % der Befragten selbst ein Organ empfangen würden, wenn sie schwer krank wären. Was also hindert uns daran, diesen Schritt zu tun?
Liegt es an der Problematik, sich mit dem Tod eines Menschen auseinandersetzen zu müssen, vielleicht auch mit dem eigenen? 12 000 Menschen warten in Deutschland regelmäßig auf ein gespendetes Organ. Jeden Tag sterben drei Menschen, weil kein passendes Spenderorgan verfügbar ist.
Auch Sie können unvermittelt vor die Frage gestellt werden - wenn ein naher Angehöriger verstorben ist -, ob Sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zur Organspende kennen und ob Sie einer Organentnahme zustimmen? Haben Sie sich in der Familie mit dem Thema beschäftigt? Wenn nicht, möchten wir Sie dazu ermutigen!
Die Hessische Landesregierung hat in dem aktualisierten Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz viele Stellen benannt, die die Bevölkerung über die Möglichkeit der Organspende aufklären sollen. Dazu gehören seit Jahren auch die Gesundheitsämter und die Selbsthilfegruppen der Organtransplantierten, die sich in unserem Landkreis schon 2001 zu einem Arbeitskreis Organspende zusammengefunden haben . Das Transplantationszentrum des Uniklinikums Marburg und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sind wichtige Partner auch in der regionalen Aufklärung, obwohl sie sich vor allem um die Förderung der Organspende innerhalb der Krankenhäuser bemühen sollen.
Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat im Oktober 2006 beschlossen, Maßnahmen zur Stärkung der Organspendebereitschaft zu unterstützen. Regelmäßig gibt es öffentliche Aktionen wie das Organspendemobil oder den Stand auf der Oberhessenschau und im Kaufhaus Ahrens, um die Bevölkerung zu informieren und offene Fragen zu beantworten.
Mit diesem Beitrag möchten wir Antworten auf häufig gestellte Fragen geben:
Mit einem Organspendeausweis können Sie Ihren Angehörigen in einer schwierigen Situation helfen, eine Entscheidung zu treffen. Sie hinterlegen in eigener persönlicher Entscheidung Ihre Einstellung zur Organspende.
Wenn ein Mensch als möglicher Organspender in Frage kommt, aber kein Organspendeausweis bei ihm gefunden wird, fragen die Ärzte die Familienangehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Ihre Familie sollte also Ihre Einstellung zu diesem Thema kennen. Da der zeitliche Rahmen einer möglichen Organspende begrenzt ist und die Entscheidung innerhalb weniger Stunden fallen muss, hilft diese Klarheit innerhalb der Familie allen Beteiligten.
Hier ein Auszug aus dem Jahresbericht der DSO 2006. Die Mehrzahl der Entscheidungen beruht auf dem mutmaßlichen Willen!
( Die Region Mitte umfasst Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.)

Nach dem Tode (postmortal) können folgende Organe gespendet und übertragen werden: Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm. Diese postmortalen Spenden werden am Häufigsten realisiert. Außerdem wird die Hornhaut der Augen und Gehörknöchelchen genannt. Dies wird jedoch deutlich seltener realisiert. In rund drei Viertel aller realisierten Fälle liegt eine Zustimmung zur Entnahme mehrerer Organe vor. Durchschnittlich werden drei Organe entnommen.
Es gibt eine Altersbegrenzung nach „unten“ : mit 14 Jahren können Sie ablehnen, mit 16 Jahren können Sie zustimmen. Eine Altersgrenze nach „oben“ gibt es nicht. In den letzten Jahren gibt es eine deutliche Zunahme auf 34 % älterer Organspender mit 65 und mehr Jahren. Entscheidend für die Frage, ob ein Organ verwendet werden kann, ist nicht das kalendarische Alter des Spenders, sondern der Gesundheitszustand, d.h. das biologische Alter des gespendeten Organs.
Ja! Auf dem Organspendeausweis kann man seine Bereitschaft differenziert erklären und bestimmte Organe ausnehmen oder einschränken. Man kann auch erklären, dass man nicht mit einer Entnahme von Organen einverstanden ist oder dass man die Entscheidung auf eine andere Person überträgt, die dann benannt werden muss.
Ja, jederzeit. Wenn Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen oder ändern wollen, brauchen Sie nur den Ausweis zu zerreißen und einen neuen Ausweis auszufüllen. Es ist jedoch sinnvoll, die Angehörigen über die geänderte Entscheidung zu unterrichten. Tragen Sie den Ausweis in Ihren Papieren bei sich.
7. Muss ich als möglicher Organspender befürchten, dass mein Tod vielleicht zu früh festgestellt wird?
Nein. Selbstverständlich ist es das Ziel ärztlichen Handelns, das Leben jedes Patienten zu retten. Alle beteiligten Ärzte und Intensivmediziner werden immer alles tun, um Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren.
Die Frage der Organspende stellt sich erst im Zusammenhang mit dem Hirntod des Patienten. Zwei andere, unabhängige Ärzteteams entscheiden dann über die Frage des Hirntods.
Beide stören sich nicht! In der Patientenverfügung regeln Sie Ihre Entscheidungen zur Lebenszeit, im Organspendeausweis treffen Sie Verfügungen für die Zeit nach dem Tod.
Nein. Das Transplantationsgesetz untersagt dies zwingend. Die Organspende ist eine freiwillige humanitäre Entscheidung.
10. Wie stehen die großen christlichen Kirchen zur Organspende?
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschlang haben eine gemeinsame Erklärung zur Organtransplantation herausgegeben. Beide Kirchen haben die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 begrüßt und betont, dass die Organspende ein Akt der Nächstenliebe und Solidarität sein kann.
Hier können Sie sich informieren:
So sieht ein Organspendeausweis aus:

Rückseite:
