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Wohngeld

Guter Wohnraum ist teuer - für manche Bürger zu teuer. Deshalb gibt es das Wohngeld. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordert.


Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum von Lastenzuschuss.
Die Zuständigkeit liegt, mit Ausnahme der Städte Marburg und Stadtallendorf, beim Landkreis.

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales
Lutz Karl Achenbach
Tel.: 06421/405-1419
Fax: 06421/405-1401
E-Mail:

Weitergehende Informationen/Links:

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohngeld 2011 - Ratschläge und Hinweise

Formulare

Anträge und Formulare (unter Wohngeld)