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Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft muss in urkundlicher Form abgegeben werden. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die notwendige Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist ebenfalls in Form einer Urkunde zu erklären.

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sowie der Zustimmungserklärung der Mutter kann beim Fachbereich Familie, Jugend und Soziales, bei den Standesämtern, den Amtsgerichten sowie bei Notaren erfolgen.

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vormundschaftswesen
und Unterhaltsvorschuss
Dieter Wagner
Tel.: 06421/405-1372
Fax: 06421/405-1516
E-Mail: E-Mail