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Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Unter einem Persönlichen Budget versteht man eine Form der Hilfeleistung für Menschen mit Behinderungen, die sie in die Lage versetzt, ihren notwendigen Hilfebedarf durch den unmittelbaren Einkauf von Dienstleistungen als Direktzahler zu decken. Die entsprechenden Personen nehmen also nicht ein mehr oder weniger geschlossenes Angebot einer stationären bzw. teilstationären Einrichtung oder eines ambulanten Dienstes in Anspruch, sondern sie treten ihren Helfern und Assistenten als Kunde oder Arbeitgeber gegenüber oder beauftragen sonstige Leistungsanbieter mit der Organisation der erforderlichen Hilfen nach ihren persönlichen Wünschen.

Das Persönliche Budget unterstützt damit die Budgetnehmer/innen, die für sie erforderlichen Hilfen auf der Grundlage einer eigenen Entscheidung in Anspruch zu nehmen und ermöglicht dadurch eine selbstständigere und selbstbestimmtere Lebensführung. Diese freie Verfügungsbefugnis erstreckt sich auch auf Rücklagen, die zeitweilig im Rahmen der eigenen Budgetverwaltung erwirtschaftet und erst zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend eingesetzt werden.

Das Persönliche Budget erfasst alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Bedarfe aufgrund des individuell festgestellten Bedarfs und wird als Geldleistung oder - im Ausnahmefall - auch durch Gutscheine erbracht. Dabei soll die budgetierte Leistung die Gesamtkosten aller bisher individuell festgestellten Kosten nicht übersteigen.

Durch das Trägerübergreifende Persönliche Budget sollen Menschen mit Behinderung ihre ggf. verschiedenen Teilhabeleistungen durch einen zuständigen Rehabilitations- bzw. Leistungsträger als trägerübergreifende Komplexleistung wie aus einer Hand erhalten. Potentielle Budgetgeber neben den klassischen Rehabilitationsträgern (Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge) sind auch die Pflegekassen, der Sozialhilfeträger mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Hilfe zur Pflege sowie das Integrationsamt mit seinen Teilhabeleistungen.

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales und Widerspruchsstelle
Claus Strube
Tel.: 6421/405-1438
Fax: 06421/405-1401
E-Mail: E-Mail

Weitergehende Informationen/Links:

Weitere Informationen
Broschüre in einfacher Sprache (pdf-Datei)
Ratgeber für Budgetempfänger
www.budget.paritaet.org
www.forsea.de
www.bar-frankfurt.de
www.isl-ev.de

Formulare:

Antrag
Erläuterungen zum Antrag