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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Aus wirtschaftlichen Gründen kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfolgen.

Weitere Informationen dazu, und wer antragsberechtigt ist, können dem Internetauftritt der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entnommen werden:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales
Catharina Haus
Tel.: 06421/405-1234
Fax: 06421/405-1401
E-Mail: E-Mail