

Aus wirtschaftlichen Gründen kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfolgen.
Weitere Informationen dazu, und wer antragsberechtigt ist, können dem Internetauftritt der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entnommen werden:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales
Tobias Hofmann
Tel.: 06421/405-1234
Fax: 06421/405-1401
E-Mail: