Das Persönliche Budget gibt Ihnen die Möglichkeit, eigenverantwortlich darüber zu bestimmen, wie Sie bestimmte Beträge ausgeben wollen, die Ihnen für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Behinderung zur Verfügung gestellt werden. Bisher wird dies so geregelt, dass der so genannte Leistungsträger (wie z.B. das Sozialamt oder die Krankenkasse) Ihnen bestimmte Hilfeleistungen finanziert.
In der Regel wird eine ”Sachleistung” erbracht, d.h. der Leistungsträger trifft eine Vereinbarung mit einem Dienstleister, von dem Sie dann die Hilfeleistung empfangen. Wer die gewünschten Leistungen letztendlich ausführt, wie dies geschieht und zu welchem Preis, darauf haben Sie bei dieser Form der Unterstützung kaum Einfluss.
Bei dem Persönlichen Budget können Sie nun selbst als Kunde auftreten und sich die erwünschten Dienstleistungen direkt bei einem Anbieter Ihrer Wahl ”einkaufen”. Sie können entscheiden, wer Ihnen wann und wo die gewünschte Hilfe bieten soll und wie viel Geld Sie im Rahmen des Betrages, der Ihnen zur Verfügung steht, dafür ausgeben wollen.
Sie können sich an einen Anbieter von ambulanten Leistungen wenden, dessen Dienste Sie vielleicht auch schon vorher in Anspruch genommen haben. Sie können aber auch eine Einzelperson für sich beschäftigen, beispielsweise jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis oder jemanden, den Sie über eine Anzeige selbst suchen. Sie haben auch die Möglichkeit, wenn Ihr Hilfebedarf variiert, monatlich unterschiedlich viel für bestimmte Dienstleistungen auszugeben und das Geld, das Sie so vielleicht gespart haben, an anderer Stelle zu verwenden, soweit dies der vereinbarten Unterstützung dient.
Die Möglichkeiten des Umgangs mit dem Budget sind sehr vielfältig und sollen Ihrer individuellen Situation gerecht werden.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, wie und wo Sie Lösungen für die Probleme finden können, die sich Ihnen im Umgang mit dem Persönlichen Budget vielleicht stellen werden. Grundsätzlich können Sie sich bei diesen und allen weiteren Fragen auch an Ihre Ansprechpartner/innen bei dem Leistungsträger wenden, bei dem Sie Ihr Budget beantragt haben.
1. Anbieter von Dienstleistungen
Mit dem Geld, das Ihnen durch das Persönliche Budget zur Verfügung steht, können Sie sich die vereinbarten Hilfeleistungen ”einkaufen”. Dies können Sie entweder bei einem ambulanten Hilfsdienst, einem Verein oder einer Einzelperson tun.
Wenn Sie selbst nicht sicher sind, an wen Sie sich am besten wenden und wie Sie die Unterstützung für sich organisieren sollen, können Sie die Beratungsangebote von verschiedenen Selbsthilfeorganisationen und Dienstleistern nutzen. Überregional gibt es zum Thema “Selbstbestimmte Unterstützung für behinderte Menschen” bei folgenden Organisationen viele interessante Informationen und Beratungsangebote:
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) e.V.
Hermann-Pistor-Str. 1, 07745 Jena
Tel.(03641) 23 47 95
Beratungstelefon ”Persönliches Budget” 0180/221 66 21 (zum Ortstarif)
Internet: www.isl-ev.de
Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V.
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: (0561) 728 85-0 e-mail:info@fab-kassel.de
Beratungstelefon ”Persönliches Budget” 0561/728 85-11
Internet: www.fab-kassel.de
Das Sozialamt der Stadt Marburg hat eine ”Informationsbroschüre für Menschen mit Behinderung” erstellt, in der zahlreiche Anbieter und Beratungsstellen aus dem Stadtgebiet aufgeführt sind. Für den Kreis Marburg-Biedenkopf gibt es leider noch keine entsprechende Aufstellung. Einige Anlaufadressen kann man jedoch in dem Wegweiser ”Angebote und Hilfen für ältere Menschen und pflegende Angehörige” finden, den die Stabsstelle Altenhilfe des Kreisausschusses herausgegeben hat.
Diese Zusammenstellung ist auch im Interent zu finden unter www.pflegekompass-marburg-biedenkopf.bissnet.de .
Im Folgenden sind einige Adressen von örtlichen Beratungsstellen, bei denen Sie Informationen zu Ihren Fragen erhalten können, aufgelistet.
Regionale Beratungsstellen im Kreis Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Gesundheit (ehemals Gesundheitsamt)
Schwanallee 23, 35037 Marburg
Tel.: (06421) 405-40 (Zentrale) oder (06421) 405-4137 (Fr. Delong)
Pflegebüro Marburg
Deutschhausstraße 38 (VHS-Gebäude), 35037 Marburg
Tel.: (06421) 201-508 (Fr. Lux) e-mail:
Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. (S.u.B.)
Am Schützenplatz 3, 35039 Marburg
Tel.: (06421) 683030 e-mail:
Internet: http://betreuungsverein-sub.marburg-biedenkopf.de
2. Welche Formalitäten sind als Arbeitgeber zu beachten?
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, dass Sie selbst als Arbeitgeber jemanden beschäftigen wollen, der für Sie bestimmte Unterstützungsleistungen ausführen soll, müssen Sie einige Formalitäten beachten. Für Sie und auch für Ihren Assistenten/in ist ein Arbeitsvertrag ganz wichtig. Darin sollten Punkte wie z.B. Arbeitszeiten, Höhe der Bezahlung, Urlaubszeit oder Kündigungsfrist geregelt sein.
Auf keinen Fall sollten Sie jemanden ”schwarz”, d.h. ohne Arbeitsvertrag und ohne Sozialabgaben einstellen. Dies ist zum einen strafbar und zum anderen von Nachteil für die Person, die für Sie arbeitet, da ihr dann jeglicher Versicherungsschutz fehlt.
Sie müssen Ihre/n Assistenten/in also anmelden. Bei Tätigkeiten, die einen finanziellen Rahmen von 400,- Euro nicht überschreiten, können Sie dies bei der Minijob-Zentrale tun. Alle Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.minijobzentrale.de. Es gibt auch eine Service-Nummer der Minijob-Zentrale, unter der Sie sich montags bis freitags von 7.00 – 19.00 Uhr zum Ortstarif informieren können. Diese lautet 01801/200504.
Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist sowohl für Tätigkeiten im Haushalt als auch außerhalb, z.B. im Falle von Assistenzleistungen am Arbeitsplatz möglich. Die Anmeldung erfolgt über das so genannte Haushaltsscheckverfahren. Die Unterlagen dazu erhalten Sie ebenfalls bei der Minijob-Zentrale, bei der Sie auch das Beschäftigungsverhältnis anmelden müssen. Mit der Anmeldung erteilen Sie der Minijob-Zentrale gleichzeitig eine Abbuchungserlaubnis für Ihr Konto. Alle Abgaben – Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Beitrag zur Unfallversicherung – werden dann halbjährlich von Ihrem Konto abgebucht. Bei Tätigkeiten in Privathaushalten sind die pauschalierten Abgaben niedriger als bei einem Minijob im gewerblichen Bereich wie z.B. bei der Arbeitsassistenz.
Bei Beschäftigungsverhältnissen, die im Bereich über 400,-€ monatlich liegen, ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt notwendig. Ausführliche Informationen zu diesen Fragen können Sie auch unter den nachfolgenden Adressen erhalten. So gibt es z.B. bei der BAG UB e.V. ein umfassendes ”Handbuch Arbeitsassistenz”, in dem alle mit einem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängenden Fragen sehr detailliert behandelt werden.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V.
Schulterblatt 36, 20357 Hamburg
Tel.: (040) 432 53 12-3 e-mail:
Internet: www.bag-ub.de
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) e.V.
Hollenbach, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen
Tel.: (07938) 515 e-mail:
Internet: www.forsea.de
VbA – Selbstbestimmt Leben e.V.
Verbund behinderter ArbeitgeberInnen
Westendstr.93, 80339 München
Tel.: (089) 54 03 46 e-mail:
Internet: www.vba-muenchen.de
3. Tipps zur Budgetverwaltung
Wenn Sie mit Ihrem Budget Ausgaben von einem Bankkonto aus finanzieren wollen, empfiehlt es sich, dafür ein gesondertes Konto einzurichten. So haben Sie einen besseren Überblick über Ihr Budget und können vermeiden, dass dieses Geld, das nur für die vereinbarten Hilfeleistungen ausgegeben werden darf, anderswo landet. Falls Sie in Ihrer Zielvereinbarung mit dem Leistungsträger vereinbart haben, dass Sie für Ihre Ausgaben Nachweise erbringen müssen, sollten Sie entsprechende Rechnungen und Quittungen aufheben und/oder Ihre Ausgaben in einem Haushaltsbuch festhalten. Dieses kann auch für Sie selbst eine Hilfe sein, um den Überblick über Ihre Ausgaben zu behalten.
Sie können zur Verwaltung des Ihnen zur Verfügung stehenden Budgetbetrages auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Allerdings wird in der Regel im Budget dafür kein gesonderter Betrag zur Verfügung gestellt, sodass Sie eventuelle Ausgaben dafür aus Ihrem Gesamtbudget finanzieren müssen. Soweit wie möglich werden Ihnen natürlich auch Ihre Ansprechpartner/innen bei dem Leistungsträger, über den Ihr Antrag für das Persönliche Budget gelaufen ist, beratend zur Seite stehen.