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Hilfen zur Erziehung

In erster Linie nehmen die Eltern die Erziehung und Sorge für ein Kind wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird den Eltern gewährt. Entsprechend ihrem Alter erfolgt eine Einbindung der Kinder und Jugendlichen in den Hilfeprozess. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und andere betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst ASD und Kita/Heim
Jürgen Rimbach
Tel.: 06421/405-1343
Fax: 06421/405-1665
E-Mail: E-Mail

Weitergehende Informationen/Links:

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 27 ff)
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)