Reichen im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung die Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, kann Grundsicherung beantragt werden.
Mit Antragstellung beginnen die Leistungen der Grundsicherung. Sie wird für 12 Monate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales
Lutz Achenbach
Tel.: 06421/405-1419
Fax: 06421/405-1401
E-Mail:
Weitergehende Informationen/Links:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Soziale Sicherung im Überblick
Formulare:
Folge-Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)