Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales und Widerspruchsstelle
Claus Strube
Tel.: 6421/405-1438
Fax: 06421/405-1401
E-Mail:
Weitergehende Informationen/Links:
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII - §§ 53, 54)
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX - §26)
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX - §55)