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Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung

Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:

  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (z. B. Pädagogische Frühförderung, Integration in Regelkindergärten)
  • Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (z.B. Begleitpersonen zum Besuch kultureller Veranstaltungen, Fahrtkosten)
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (z. B. Integrationshelfer, behinderungsbedingte Mehrkosten für Einzelbeförderungen)
  • Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung entspricht.

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales und Widerspruchsstelle
Claus Strube
Tel.: 6421/405-1438
Fax: 06421/405-1401
E-Mail: E-Mail

Weitergehende Informationen/Links:

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII - §§ 53, 54)
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX - §26)
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX - §55)