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Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales.

Sie kann eingerichtet werden für:

● die Feststellung der Vaterschaft und/oder
● die Geltendmachung des Kindesunterhaltes

Es genügt ein schriftlicher Antrag. Antragsberechtigt ist:

● der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
● bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
● die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Mit Eingang des Antrages wird der Fachbereich sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, ggf. bei Verzug ins Ausland, Sorgerechtswechsel, Obhutswechsel oder mit Volljährigkeit.

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vormundschaftswesen
und Unterhaltsvorschuss
Dieter Wagner
Tel.: 06421/405-1372
Fax: 06421/405-1516
E-Mail: E-Mail