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Ausbildungsförderung

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

● Ist die Ausbildung förderungsfähig?
● Werden die die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
● Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und/oder der Eltern gedeckt?

Schüler-BAföG

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird Auszubildenden (Schülerinnen und Schülern) für den Besuch von

● weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10,
● Fach- und Fachoberschulklassen,
● Schulen des zweiten Bildungsweges (Abend-Hauptschulen, Abend-Realschulen und Abend-Gymnasien),
● Berufsaufbauschulen und Kollegs,
● Höheren Fachschulen und Akademien

Ausbildungsförderung als so genanntes Schüler-BAföG geleistet.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst Soziales
Angelika Deja-Ebert
Tel.: 06421/405-1414
Fax. 06421/1697
E-Mail: E-Mail

Weitergehende Informationen/Links

Bundesministerium für Bildung Forschung
Studentenwerk Marburg