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Adoption

Grundsätzlich können neben verheirateten Paaren auch allein stehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder bei Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann jeweils nur ein Partner das Kind adoptieren.
Da versucht wird, den betroffenen Kindern ein stabiles Lebensumfeld zu bieten, um die Gefahr eines erneuten Wechsels der Bezugspersonen so klein wie möglich zu halten, sind die Vermittlungschancen für Ehepaare in der Regel allerdings größer.
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss ein Partner 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre.
Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass keine Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Bevor eine Entscheidung zur Berücksichtigung von Adoptionsbewerbern getroffen wird, ist daher einiges zu klären.
Eine Bewerbung um eine Adoption und die Feststellung der Eignung als Adoptionsbewerber/in bietet keine Garantie, dass auch wirklich eine Adoption erfolgen kann!
War eine Bewerbung erfolgreich, werden bereits während des Zeitraums der Adoptionspflege alle Verpflichtungen bzw. Mühen und Lasten für das Kind übernommen. Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales übernimmt eine Begleitung während dieser Zeit und erstellt eine gutachterliche Äußerung für das Familiengericht, das letztlich über die Adoption entscheidet.
In der Regel werden dafür folgende Unterlagen benötigt:

● polizeiliches Führungszeugnis
● Vorlage von Verdienst- und Vermögensnachweisen zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation
● Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder psychischen Krankheiten vorliegen (Untersuchung zur Adoption, Gesundheitsamt)

Kontakt:
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Fachdienst ASD und Kita/Heim
Ilona Mönninger-Somogyi
Tel.: 06421/405-1431
Fax: 06421/405-1665
E-Mail: E-Mail

Weitergehende Informationen/Links

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdvermiG)