„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Dieser Leitsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ist die Maxime für das Handeln der Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe.
Das Jugendamt ist nach der neuen Organisationsform, d. h. nach der Schaffung von neuen Fachbereichen, Bestandteil des Fachbereichs „Familie, Jugend und Soziales“. Einer der vier Fachdienste im Bereich der Jugendhilfe ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) und die Kindertagesstätten- bzw. Heimaufsicht. Was aber sind die Aufgaben des ASD? Und von welchen Personen werden sie geleistet?
Alle Mitarbeiter/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte, deren wesentliches Aufgabenfeld die Arbeit in und mit den Familien und/oder Kindern und Jugendlichen ist. Bewährt hat sich im Laufe der Zeit eine Unterteilung in drei Teams: Ost, Mitte, West. Auf diese Weise kann den regionalspezifischen Besonderheiten besser Rechnung getragen werden.
Ein großes Aufgabenfeld des ASD sind die „Hilfen zur Erziehung“. Diese Hilfe können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen beanspruchen: Und zwar dann, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und eine Hilfe für die Entwicklung geeignet erscheint bzw. notwendig ist. Vorrang vor außerhäuslicher Hilfe haben hierbei ambulante Hilfen, d. h. Hilfen in der Familie. Diese können sein:
- Erziehungsberatung
- Erziehungsbeistandschaft
- Einsatz von Betreuungshelfern (Honorarkräfte zur Betreuung einzelner Kinder oder Jugendlicher)
- Sozialpädagogische Familienhilfe
Koordiniert werden diese Angebote von den örtlich zuständigen Sozialarbeitern/innen.
Weitere Möglichkeiten der Hilfe sind:
- die Betreuung in Tagesgruppen, beispielsweise nach der Schule bis zum späten Nachmittag,
- Unterbringung in Pflegefamilien bzw. Heimen oder
- sonstige betreute Wohnformen.
Für Krisensituationen stehen seit einiger Zeit Bereitschaftspflegestellen sowie eine Heimeinrichtung zur Verfügung.
Hilfestellung leistet der ASD auch durch umfassende Beratung in Krisensituationen, beispielsweise bei Trennung oder Scheidung. Daneben ist die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren zu nennen (Sorgerechts- und Umgangsverfahren). In besonders schwierigen Fällen ist darüber hinaus bei Gefährdungen des Kindeswohls das Familiengericht einzuschalten. |