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Gründung des Landkreises

Kreis hat sich als Institution bewährt

Nach über 30 Jahren des Bestehens des Landkreises Marburg-Biedenkopf lässt sich feststellen, dass trotz der anfänglichen Sorgen der beiden Altkreise Marburg und Biedenkopf eine Gebietseinheit entstanden ist, die nunmehr - durch drei Jahrzehnte gefestigt - eine ganz wichtige Identifikationsgröße für die über eine Viertelmillion Menschen mit erstem Wohnsitz im Kreis darstellt", sagte Landrat Robert Fischbach.

Man dürfe nicht vergessen, dass anfangs gerade im Altkreis Biedenkopf die Sorgen vor einem Identitätsverlust sehr ausgeprägt waren. Heute, so der Landrat, haben wir es geschafft in einer Art und Weise zusammenzuwachsen, wie es nur wenigen Kreisen in Hessen nach der Gebietsreform gelungen ist. Das sei sicherlich auch ein Verdienst des ersten Landrates Dr. Siegfried Sorge, der als Hinterländer diese Sorgen ausräumen konnte. "Heute sprechen wir nicht mehr von Marburger und Biedenköpfer Kreisen, sondern wir haben ein Wir-Gefühl für den Landkreis Marburg-Biedenkopf entwickelt", so Fischbach.

"Wir haben uns in dieser Zeit zudem von einer hoheitlichen Verwaltung zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Es ist seitdem vieles verändert und durchgeführt worden, wie etwa beispielsweise die Verwaltungsreform, die Kundenbefragung und die Kundenorientierung, die Einführung eines Ideen- und Beschwerdemanagements, die Umstrukturierungen in der Zulassungsbehörde und die verbesserten Öffnungszeiten. Die Aufgabe ein moderner Dienstleister zu sein, ist ein ständiger Prozess. Wir sind nicht perfekt, aber auf dem Weg, es jeden Tag etwas besser zu machen", ergänzte Landrat Fischbach.

Aufgaben der Landkreise

Die Landkreise nehmen in ihrem Gebiet diejenigen Aufgaben wahr, die über die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden hinausgehen. Sie fördern die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben, ergänzen durch ihr Wirken die Selbstverwaltung der Gemeinden und tragen zu einem gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Gemeinden bei.

Zu den wesentlichsten Kreisaufgaben gehören unter anderem die Gewährung von Sozial- und Jugendhilfe sowie Wohngeld, die Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern, Angelegenheiten der Bauordnung und des Denkmalschutzes, die Erwachsenenbildung (VHS), das Gesundheitswesen, der überörtliche Brandschutz, der Bau und die Unterhaltung des 369 Kilometer langen Kreisstraßennetzes sowie die Sicherstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich der Schülerbeförderung. Dafür müssen die Städte und Gemeinden Kreisumlage zahlen.

Die Schulumlage wird zum teilweisen Ausgleich der Belastungen erhoben, die den Kreisen aus ihrer Schulträgerschaft entstehen, denn die Kreise müssen dafür Sorge tragen, dass ein geordneter Schulbetrieb stattfinden kann. Das heißt, der Bau, das Bereitstellen und der Unterhalt der Schulen und Sporthallen sowie die Reinigung der Schulen ist Aufgabe des Kreises. Für die Vermittlung der Lerninhalte und den Unterrichtsbetrieb sowie für die Lehrer sind die Bundesländer zuständig.


Unterschiedliche Aufgaben von Landratsamt und Kreisverwaltung

In der Hessischen Landkreisordnung wird der Landkreis als Gebietskörperschaft und Gemeindeverband bezeichnet. Zugleich bildet der Landkreis den Bezirk der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Das heißt, die Aufgabenwahrnehmung auf Kreisebene oblag in Hessen bis 2005 somit einer "echten Doppelbehörde", nämlich einerseits auf der kommunalen Seite dem Kreisausschuss mit seiner kommunalen Kreisverwaltung und andererseits die staatlichen Aufgaben, die in Hessen der Landrat (als Behörde der Landesverwaltung) mit seinem Landratsamt wahrnimmt. Die so genannte Kommunalisierung führte ab 1. April 2005 dazu, dass die bisherigen Bediensteten des Landes kommunale Bedienstete werden und damit dem Kreisausschuss mitsamt ihren Aufgaben zugewiesen werden.

 

Kurzdarstellung der historischen Entwicklung des Kreises

Die derzeit 323 Landkreise in Deutschland haben wichtige Funktionen zu erfüllen. Viele dieser Landkreise sind gerade in den neuen Bundesländern noch jung an Jahren. In Hessen dagegen sind die Landkreise im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform in den 70er Jahren teils stark verändert worden.

So wurde der Landkreis Marburg-Biedenkopf durch ein Gesetz vom 12. März 1974 zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg geschaffen. Während die Stadt Marburg in der Zeit von 1929 bis 1974 selbstständig war und seitdem - mit Sonderrechten versehen - kreisangehörige Stadt ist, hatte der Altkreis Biedenkopf bereits eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Auch der Altkreis Marburg, der 1932 aus den Kreisen Marburg und Kirchhain gebildet wurde, hat historische Vorläufer.

Erst 1821 wurden Verwaltung und Justiz endgültig getrennt. Eine eigene Verwaltungsbehörde konnte nunmehr aufgebaut werden, die unabhängig von der Justizverwaltung war. Zuerst Kreisämter und später Landratsämter wurden geschaffen, um sich um die Aufgaben der Verwaltung zu kümmern. Damals gehörte der Kreis Biedenkopf zum Großherzogtum Hessen und die Kreise Kirchhain und Marburg zu Kurhessen.

Ein Beispiel von vor 170 Jahren zeigt die damaligen Aufgaben des Landrats punktuell auf: "Die am 28. Oktober 1834 erlassene Städte- und Gemeindeordnung, die die Selbstverwaltung auf Gemeindeebene schuf, berührte auch die Funktion des Kreisrates, der seit 1834 in Kurhessen den Titel Landrat führte. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte nun die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung der Landgemeinden; bei unterschiedlichen Meinungen zwischen Gemeinderat und Gemeindeausschuss hatte er für die Entscheidung zu sorgen. Streitigkeiten und Beschwerden einzelner Personen untereinander wurden von ihm auf dem Verwaltungswege geschlichtet," so Armin Sieburg, der sich früher im Staatsarchiv in Marburg mit diesen Fragestellungen beschäftigte.

Durch die Verordnung über die "Neuregulierung von Landkreisen" vom 1. August 1932 wurde der Kreis Biedenkopf trotz des Protests der Kreisdeputierten und großer Teile der Bevölkerung aufgelöst. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit dem Dillkreis zum neuen Landkreis Dillenburg mit Kreissitz in Dillenburg. Im Oktober 1933 wurde der Großkreis Dillenburg dann doch wieder aufgelöst und der Kreis Biedenkopf errang zwar seine Selbstständigkeit zurück, jedoch unter dem Verlust einer ganzen Reihe von Gemeinden, die zu den Kreisen Frankenberg und Wetzlar geschlagen wurden.

Während der Herrschaft des NS-Regimes und der damit einhergehenden Gleichschaltung der Verwaltung wurden der Kreistag sowie die Gemeindevertretungen der Stadt- und Landgemeinden noch im Februar 1933 aufgelöst. Kreisausschüsse und Stadtausschüsse wurden durch Kreis- oder Stadtverwaltungsgerichte ersetzt, deren Mitglieder dann ernannt wurden. Auch der Landrat wurde eingesetzt.

1946 führte man bezüglich der kommunalpolitischen Gremien mit Kreisausschuss und Kreistag wieder die Verhältnisse von vor 1933 ein. Der Landrat wurde nun vom Kreistag gewählt. Einige Anpassungen folgten dann bis in die 70er Jahre, die dann die heutige Struktur mit den Großkommunen mit sich brachte. Aus der Vielzahl der Gemeinden aus den Altkreisen Biedenkopf und Marburg entstanden die heutigen 22 Großgemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf.


Die bisherigen Landräte im Landkreis:

Dr. Burghard Vilmar (SPD) kommissarisch von 1974 bis Januar 1975

Dr. Siegfried Sorge (FWG) 1975 - 1981

Dr. Christean Wagner (CDU) 1981 - 1985

Prof. Dr. Kurt Kliem (SPD) 1985 - 1996

Robert Fischbach (CDU) ab Februar 1996

 


Die bisherigen Kreiskoalitionen im Landkreis:

Eine Koalition aus CDU und FWG koalierte von 1974 bis 1985 im Kreistag. Nach den Kommunalwahlen von 1985 kam es zu einer Rot-Grünen Koalition, die 1989 nochmals bestätigt wurde. 1993 kam es zur "Großen Koalition" mit CDU und SPD, die auch 1997 fortgesetzt wurde. Die Kommunalwahl 2001 führte dann zur Koalition der CDU mit Bündnis 90/Die Grünen, FWG und FDP, die seitdem Bestand hat.


Kreistagsvorsitzende

Von 1974 bis 1985 Walter Troeltsch (CDU)

1985 bis 1989 Johannes Fokken (SPD)

1989 bis 2006 Gerhard Bartussek (SPD)

2006 löste ihn Heinrich Herbener (CDU) ab, der seitdem den Vorsitz bekleidet.