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(Pressemitteilung Nr. 407/2010 vom 02.11.2010) Zudem sollen in diesen Maßnahmen Kundinnen und Kunden des KJC die Möglichkeit haben, sich in familienrelevanten Themen weiterqualifizieren zu können. Entwickelt wurde dieses Gütersiegel unter Federführung des KJC in Zusammenarbeit mit der Jugendkonflikthilfe (JuKo), Integral, Praxis GmbH, Arbeit und Bildung und der Agentur für Arbeit. Um das Gütesiegel für eine Maßnahme führen zu können, muss die Trägerinstitution für diese Maßnahme für 50 Prozent der Plätze besondere Voraussetzungen erfüllen. „Durch die Einführung des Gütesiegels ,Familienfreundliche Maßnahme’ verstärkt das KreisJobCenter sein Engagement, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere die Wiedereingliederung von Frauen zu fördern“, betonte Dr. McGovern. „Es ist ein besonderes Anliegen des KJC, im Umgang mit seinen Kundinnen und Kunden die Belange von Eltern mit Kindern besonders zu berücksichtigen und damit Familienfreundlichkeit auch in der Praxis umzusetzen“, sagte Dr. McGovern weiter. Familienfreundlichkeit kann im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen praktiziert werden: Auf der inhaltlichen Ebene wird erwartet, dass alle Maßnahmen trotz unterschiedlicher Handicaps (z.B. eingeschränkte Wochenarbeitszeiten) sowohl Männern als auch Frauen offen stehen. In jeder familienfreundlichen AGL sind die Teilnehmer dazu verpflichtet, ein Modul von mindestens zwei angebotenen familienqualifizierenden Modulen zu buchen. Die Themen dieser Module beziehen sich auf die Bereiche Familie, Finanzen, Gesundheit und Ernährung. Bei allen anderen Maßnahmen muss kein zusätzliches Modul gebucht werden.
Auf der strukturellen Ebene gelten für familienfreundliche Maßnahmen folgende Kriterien: Auf der Prozessebene wird erwartet, dass die Maßnahmeträger auch während der Maßnahme die besonderen Bedürfnisse von Eltern berücksichtigen. Zudem ist gewünscht, dass im Rahmen eines Qualitätsmanagements Strukturen und Inhalte von Maßnahmen kontinuierlich im Hinblick auf eine Verbesserung der Familienfreundlichkeit überprüft werden.
Es wird nicht von einem grundsätzlichen Unterstützungsbedarf für Eltern ausgegangen. Für alle oben genannten Regelungen gilt, dass für Eltern nur bei Bedarf für die Dauer der Maßnahme besondere Teilnahmebedingungen gelten. Ansonsten wird natürlich angestrebt, auch Eltern an die realen Bedingungen des Arbeitsmarktes heranzuführen. |
Haben ihre bisherige Arbeit gemeinsam weiterentwickelt und das Gütesiegel "Familienfreundliche Maßnahme" in der Region etabliert: Vertreterinnen und Vertreter des KreisJobCenters, der Agentur für Arbeit und der Trägerinstitutionen Jugendkonflikthilfe, Integral und Praxis GmbH. (Foto: Landkreis) |