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Soziale und kulturelle Teilhabe

 

Mitmachen ist möglich in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit! Mitmachen eröffnet Chancen!

Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen, die die Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigen.

Um dies zu ermöglichen, stehen jedem Kind zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich zur Verfügung - zum Beispiel für die Musikschule, den Sportverein, den Trachtenverein, die Jugendfeuerwehr oder die Pfadfinder-Freizeit.

Vielleicht haben Sie Ihrem Kind schon lange die Teilnahme am Vereinsleben ermöglicht und dadurch Ihre Ausgabensituation belastet. Möglicherweise konnten Sie bisher Ihr Kind nicht in einem Verein anmelden. In beiden Fällen sagen wir Ihnen die Übernahme der Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 120 Euro im Jahr zu, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen.
 

Sie suchen einen Sportverein für Ihr Kind? Nutzen Sie dafür die folgenden Links:

Hier können Sie die Vereine des Sportkreises Marburg und deren Angebote, soritiert nach Gemeinden, erkunden.

Hier können Sie die Vereine des Sportkreises Biedenkopf und deren Angebote, sortiert nach Gemeinden, erkunden.