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Schulausflüge

 

Um die Teilnahme an allen eintägigen Ausflügen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, werden mit der Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch II, XII und Bundeskindergeldgesetz die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. In der Praxis nahmen leistungsberechtigte Kinder aus finanziellen Gründen häufig nicht an diesen Ausflügen teil oder waren auf die Unterstützung der Klassengemeinschaft (Fördervereine) angewiesen.

Einen Antrag können Sie für alle leistungsberechtigten Kinder stellen, die eine Kindertagesstätte besuchen oder für alle Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs können nicht übernommen werden.

Zum Nachweis der entstehenden Kosten reichen Sie bitte entweder die Kopie des Elternbriefes ein oder füllen die "Erklärung der Kostenhöhe eintägige Ausflüge" aus. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass die Schule die Erklärung abstempelt, damit eine zügige Bearbeitung unsererseits stattfinden kann.

Die Kosten für die mehrtägigen Klassenfahrten werden wie bisher vom KreisJobCenter übernommen. Die jeweiligen Informationen über Zeitpunkt, Dauer und Höhe der Kosten sind nachzuweisen.