Grundsätzlich ist die Ernährung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Vielfach führen das Schulsystem oder die Arbeitszeiten der Eltern dazu, dass Kinder längere Schul- und Betreuungszeiten haben und eine Mittagsverpflegung sinnvoll und notwendig ist. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Der Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung versucht daher die Mehrkosten auszugleichen.
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind, erhalten einen Zuschuss. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Mit dem Start des neuen Schuljahres ab 08. August 2011 benötigt Ihr Kind für ein verbilligtes Mittagsessen in der Schule anders als in der Vergangenheit eine Berechtigungskarte. Die Karte erhalten Sie für Ihr Kind an den Servicetheken der Regionalcenter des KreisJobCenters.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen für die Stadt Marburg, den Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Gesamtschule Niederwalgern und Europaschule Gladenbach!
Со стартом нового учебного года 2011/2012 Вам понадобится карточка, разрешающая Вашему ребёнку получать скидку на школьный обед. Эту карточку Вы получите на инфорамационной стойкe KreisJobCenter!
8 agustos 2011 tarihinde baslayacak olan yeni okul yilinda cocugunuza okulda indirimli yemek icin yetki karti gerekiyor. Cocugunuz icin bu karti KreisJobCenter`in servis bürosundan alabilirsiniz.
Geht Ihr Kind in der Stadt Marburg auf eine weiterführende (allgemeinbildende oder berufliche) Schule?
In allen Mensen/Cafeterien der weiterführenden Marburger Schulen wird der Stadtpass bis Ende des Jahres weiterhin als Berechtigungsnachweis für ein verbilligtes, warmes Mittagessen akzeptiert. Ihre Kinder zahlen wie bisher nur den Eigenanteil von einem Euro und legen den Stadtpass vor. Die Abrechnung der Mehrkosten erfolgt intern zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg.
Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung/Tagespflege, Hort oder nimmt am Betreuungsangebot der Grundschulen in der Stadt Marburg teil?
Dann benötigen Sie für Ihr Kind die Berechtigungskarte. Dies ist die Abrechnungsgrundlage für die unterschiedlichen Einrichtungen mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Bitte lassen Sie sich für Ihr Kind die Berechtigungskarten für den laufenden Gewährungszeitraum der Sozialleistungen an der Servicetheke des KreisJobCenters ausstellen.
Wohnen Sie mit Ihrem Kind im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Für alle Leistungsberechtigten gibt der Landkreis in seiner gesetzlich bestimmten Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket eine personenbezogene Berechtigungskarte mit monatlicher Gültigkeitsdauer an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen aus.
Die Karte, die die Erziehungsberechtigten (oder jungen Erwachsenen) auf Antrag im KreisJobCenter an allen drei Standorten (Marburg, Biedenkopf und Stadtallendorf) für ihre Kinder (sich) erhalten, verbleibt bei erstmaligem Gebrauch für den Rest des Monats beim Essensanbieter. Hier werden dann die Tage gekennzeichnet, an denen an das berechtigte Kind ein Mittagessen ausgegeben wurde. Gesetzlich festgelegt ist, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Essenspreis einen Eigenanteil von einem Euro pro Essen beim Essensanbieter ihrer Schule direkt bezahlen müssen. Die bisher an der jeweiligen Schule praktizierte Art der Essensvorbestellung bleibt davon unberührt.
Geht Ihr Kind auf eine Grundschule im Landkreis Marburg-Biedenkopf und nimmt am Betreuungsangebot teil?
Bisher wurde Ihnen vom Fachdienst Betreuung an Grundschulen schon ein Eigenanteil zum Mittagessen vom Konto per Lastschrift eingezogen. Auch hier holen sie für Ihr Kind die Berechtigungskarte ab und geben sie in der Betreuung ab. Der Eigenanteil von einem Euro wird weiterhin vom Fachdienst Betreuung an Grundschulen per Lastschrift eingezogen. Mit der Berechtigungskarte wird der verbleibende Betrag über das Bildungs- und Teilhabepaket kreisintern abgerechnet.
Besucht Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung?
Sie haben neben dem Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages auch hier die Kostenübernahme der Mittagsverpflegung bis auf einen Eigenanteil von einem Euro pro Essen erhalten. Bitte holen Sie auch hier die Berechtigungskarte für Ihr Kind an den Servicetheken des KreisJobCenters ab und geben Sie die Karte in der Kindertageseinrichtung ab. Sie zahlen auch weiterhin den Eigenanteil für Ihr Kind nach der örtlichen Regelung.
Sonderfall Gesamtschule Niederwalgern und Europaschule Gladenbach:
Mit dem neuen Schuljahr 2011/2012 wird in beiden Schulen ein chipkartengesteuertes Bezahlsystem erstmalig eingeführt. Dafür sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler im Juni 2011 angeschrieben worden. Damit Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen kann benötigt es die Chipkarte, die direkt bei der Firma RWsoft entweder online über das Internet oder schriftlich per Antrag von Ihnen bestellt wird. Im Normalfall wird bei der Verwendung der Chipkarte zum Mittagessen ein Betrag von 3,50 € abgebucht. Damit Ihr Kind an einem verbillgten Mittagessen teilnehmen kann und bei Nutzung der Chipkarte nur 1,00 € abgebucht wird, müssen Sie für Ihr Kind einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen! Sie erhalten von uns eine Bestätigung zur Teilnahme am verbilligten Mittagessen. Die Bestätigung senden Sie bitte an:
Firma RWsoft
zu Hd. Frau Solle
Bismarckstr. 31
32657 Lemgo
Mit der Bestätigung wird die Chipkarte auf den verbilligten Preis umgestellt. Versäumen Sie die Zusendung unserer Bestätigung an die Firma RWsoft, werden wie bei den anderen Schülerinnen und Schülern 3,50 € abgebucht! Die entsprechenden Anträge finden Sie auch bei unseren Antragsformularen.