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Lernförderung

 

Kinder benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Bisher scheiterte dies jedoch häufig an den finanziellen Möglichkeiten. Mit dem Bildungspaket können Kinder und ihre Eltern oder junge Erwachsene nun die Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung beantragen.

Einen Anspruch besitzen Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Stellen die Schulen oder schulnahen Träger (z.B. Fördervereine) eigenständig organisierte und in der Regel kostenfreie Förderangebote, so sind diese vorrangig zu nutzen.

Mit der Antragstellung auf Lernförderung erhalten Sie einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung Ihres Kindes in bestimmten Fächern bestätigen lassen müssen. Die Übernahme der Kosten erfolgt nur dann, wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe) gefährdet ist und die Gefährdung durch die vom Fachlehrer empfohlene Lernförderung voraussichtlich kurzfristig behoben werden kann. Für das Erreichen einer besseren Schulartempfehlung oder eines besseren Notendurchschnitts können keine Kosten übernommen werden.

Über außerschulische Angebote vor Ort sind in der Regel die Fachlehrerinnen und Fachlehrer gut informiert. Sie können neben kommerziellen Anbietern auch eine vom Fachlehrer empfohlene private Nachhilfe nutzen. Bitte lassen Sie sich dies auf der Bestätigung der Schule unter "Anforderungen an die Art der Nachhilfe" bestätigen. Achten Sie bitte darauf, dass die Bestätigung den Stempel der Schule trägt. Diesen erhalten Sie in den Schulsekretariaten.