Trinkwasserschutzgebiete
Gewässerschutz
Überschwemmungsgebiete/Uferbereiche
Trinkwasserschutzgebiete
In der Regel ist für jeden Brunnen der zur öffentlichen Trinkwasserversorgung dient auch ein sog. Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt. Zuständig für die Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten ist das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen. Die vom Regierungspräsidium Gießen erlassenen Trinkwasserschutzgebietsverordnungen werden dann im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht und sind damit verbindlich.
Die Trinkwasserschutzgebiete werden in Zonen eingeteilt: Zone I, Zone II sowie Zone III A und III B. Die Zone I ist der Fassungsbereich, also der Bereich, in dem sich der Brunnen befindet. Der Fassungsbereich ist dadurch zu erkennen, dass dieser eingezäunt ist. Die Zone II eines Trinkwasserschutzgebietes ist die sog. engere Schutzzone, die durch blaue Schilder am Straßen- und/oder Wegesrand kenntlich gemacht werden muss. Darüber hinaus gibt es noch die weitere Schutzzone, die in der Regel noch in die Zonen III A und III B unterteilt wird. Nähere Information zu Wasserschutzgebieten erhalten Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG).
In den festgelegten Schutzzonen sind dann bestimmte Handlungen verboten oder nur beschränkt zulässig.
Falls Sie Fragen zu dem Thema Wasserschutzgebiete und Ausnahmegenehmigungen haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter:
Gerd Hollstein, Tel.: 06421/405-1422 (rechtliche Abwicklung von Maßnahmen in Wasserschutzgebieten, Ausnahmegenehmigungen)
E-Mail:
Winfried Scharth, Tel.: 06421/405-1435 (fachtechnische Beurteilung von Maßnahmen in Wasserschutzgebieten)
E-Mail:
Gewässerschutz
Der Gewässerschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verminderung von negativen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer, das Grundwasser, den Boden aber auch die Kläranlagen. Ziel des vorbeugenden Gewässerschutzes ist dabei, dass die Gewässer sowie deren Ufer und Auen vor allem in stofflicher, struktureller und hydraulischer Hinsicht einen möglichst naturnahen Zustand erreichen.
Zu den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gehören die Renaturierung von Gewässern, der Bau, Betrieb und die Überwachung von Kläranlagen. Bei aller Sorgfalt insbesondere im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl) kommt es dennoch immer wieder vor, dass solche Stoffe auslaufen und Gewässer gefährden bzw. in ein Gewässer gelangen können. Dann ist es im Rahmen des sog. Schadensfallmanagement wichtig, schnell und umfassend zu handeln, um die negativen Auswirkung für ein Gewässer und/oder den Boden so gering zu halten, wie dies möglich ist.
Auch zum Thema Gewässerschutz in Hessen erhalten Sie ausführliche Informationen auf der Seite des Hessischen Ministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und ländlichen Raum (HMULV) . Außerdem stehen Ihnen unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Für den Grundwasserschutz und anlagenbezogenen Gewässerschutz:
Gerd Hollstein, Tel.: 06421/405-1422 (Erlaubnis- und Anzeigeverfahren, Schadensfallmanagement usw.)
E-Mail:
Brigitte Lenz, Tel.: 06421/405-1426 (wiederkehrende Prüfung von Heizölbehälteranlagen usw.)
E-Mail:
Simone Wagner, Tel.: 06421/405-1429 (fachtechnische Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdender Stoffe usw.)
E-Mail:
Für den Schutz und Maßnahmen an und in oberirdischen Gewässern sowie für die Abflussregelung:
Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (fachtechnische Beurteilung zu Maßnahmen an und in oberirdischen Gewässern)
E-Mail:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (Abwicklung der wasserrechtlichen Erlaubnis und Genehmigungsverfahren etc.)
E-Mail:
Für den Bau, Betrieb und die Überwachung von Abwasseranlagen:
Detlef Messer, Tel: 06421/405-1436 (Abwicklung der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren etc.)
E-Mail:
Winfried Scharth, Tel.: 06421/405-1435 (fachtechnische Beurteilung der Einleitungen aus Mischwasserentlastungsanlagen, Kleinkläranlage usw.)
E-Mail:
Günter Vaupel, Tel.: 06421/405-1434 (fachtechnische Beurteilung von Einleitungen aus Kläranlagen, Finanzierung von Abwasseranlagen usw.)
E-Mail:
Überschwemmungsgebiete/Uferbereiche
Überschwemmungsgebiete sind Flächen die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserentlastung oder -rückhaltung (z.B. das Ohm-Rückhaltebecken bei Kirchhain) beansprucht werden und sind eine wesentliche Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Überschwemmungsgebiete werden durch das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen festgesetzt. Bis zur endgültigen Festsetzung eines Überschwemmungsbebietes gelten die in den Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsverwaltung dargestellten und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlichten Gebiete als Überschwemmungsgebiete. Die Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsschaftverwaltung können auch bei der unteren Wasserbehörde eingesehen werden.
Ist ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt bzw. in einer Arbeitskarte dargestellt und im Staatsanzeiger veröffentlicht, gelten in diesen Gebiet umfangreiche Verbote. So ist in einem Überschwemmungsgebiet z.B. die Errichtung oder die Erweiterung baulicher Anlagen und das Lagern von Stoffen, die die Wasserqualität gefährden, verboten.
Von den Verboten im Überschwemmungsgebiet bzw. Uferbereiche können aber auf Antrag sog. Befreiungen erteilt werden.
Weitere Informationen zu den Themen Hochwasserschutz und Befreiungen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Umweltministerium oder von unseren Sachbearbeitern:
Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (für rechltiche Auskünfte)
E-Mail: