Gewässerschutz
Teichanlagen
Überschwemmungsgebiete/Uferbereiche
Gewässerschutz
Der Gewässerschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verminderung von negativen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer, das Grundwasser, den Boden aber auch die Kläranlagen. Ziel des vorbeugenden Gewässerschutzes ist dabei, dass die Gewässer sowie deren Ufer und Auen vor allem in stofflicher, struktureller und hydraulischer Hinsicht einen möglichst naturnahen Zustand erreichen.
Zu den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gehören die Renaturierung von Gewässern, der Bau, Betrieb und die Überwachung von Kläranlagen. Bei aller Sorgfalt insbesondere im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl) kommt es dennoch immer wieder vor, dass solche Stoffe auslaufen und Gewässer gefährden bzw. in ein Gewässer gelangen können. Dann ist es im Rahmen des sog. Schadensfallmanagement wichtig, schnell und umfassend zu handeln, um die negativen Auswirkung für ein Gewässer und/oder den Boden so gering zu halten, wie dies möglich ist.
Auch zum Thema Gewässerschutz in Hessen erhalten Sie ausführliche Informationen auf der Seite des Hessischen Ministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und ländlichen Raum (HMULV) . Außerdem stehen Ihnen unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Für den Grundwasserschutz und anlagenbezogenen Gewässerschutz:
Gerd Hollstein, Tel.: 06421/405-1422 (Erlaubnis- und Anzeigeverfahren, Schadensfallmanagement usw.)
E-Mail:
Brigitte Lenz, Tel.: 06421/405-1426 (wiederkehrende Prüfung von Heizölbehälteranlagen usw.)
E-Mail:
Simone Wagner, Tel.: 06421/405-1429 (fachtechnische Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdender Stoffe usw.)
E-Mail:
Für den Schutz und Maßnahmen an und in oberirdischen Gewässern sowie für die Abflussregelung:
Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (fachtechnische Beurteilung zu Maßnahmen an und in oberirdischen Gewässern)
E-Mail:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (Abwicklung der wasserrechtlichen Erlaubnis und Genehmigungsverfahren etc.)
E-Mail:
Für den Bau, Betrieb und die Überwachung von Abwasseranlagen:
Detlef Messer, Tel: 06421/405-1436 (Abwicklung der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren etc.)
E-Mail:
Winfried Scharth, Tel.: 06421/405-1435 (fachtechnische Beurteilung der Einleitungen aus Mischwasserentlastungsanlagen, Kleinkläranlage usw.)
E-Mail:
Günter Vaupel, Tel.: 06421/405-1434 (fachtechnische Beurteilung von Einleitungen aus Kläranlagen, Finanzierung von Abwasseranlagen usw.)
E-Mail:
Teichanlagen
Mit dem Begriff Teichanlage sind künstlich angelegte und ablassbare, bespannte Wasserflächen auf Grundstücken (z.B. Fischteiche) gemeint. Wird für die Bespannung eines Teiches Wasser aus einem Gewässer entnommen, ist dies eine Benutzung im Sinne der Wassergesetze und daher erlaubnispflichtig. Ebenso ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn aus einem Teich (insbesondere Fischteich) in seinen Eigenschaften verändertes Wasser (also Schmutzwasser bzw. Abwasser) wieder in ein Gewässer eingeleitet werden soll. An das einzuleitende Abwasser sind dann auch Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer zu stellen.
Wenn Sie Fragen zum Anlegen von Teichen und insbesondere der Entnahme von Wasser aus einem Gewässer haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiter:
Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (für rechtliche Auskünfte)
E-Mail:
Überschwemmungsgebiete/Uferbereiche
Überschwemmungsgebiete sind Flächen die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserentlastung oder -rückhaltung (z.B. das Ohm-Rückhaltebecken bei Kirchhain) beansprucht werden und sind eine wesentliche Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Überschwemmungsgebiete werden durch das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen festgesetzt. Bis zur endgültigen Festsetzung eines Überschwemmungsbebietes gelten die in den Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsverwaltung dargestellten und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlichten Gebiete als Überschwemmungsgebiete. Die Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsschaftverwaltung können auch bei der Unteren Wasserbehörde eingesehen werden.
Ist ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt bzw. in einer Arbeitskarte dargestellt und im Staatsanzeiger veröffentlicht, gelten in diesen Gebiet umfangreiche Verbote. So ist in einem Überschwemmungsgebiet z.B. die Errichtung oder die Erweiterung baulicher Anlagen und das Lagern von Stoffen, die die Wasserqualität gefährden, verboten.
Von den Verboten im Überschwemmungsgebiet bzw. Uferbereiche können aber auf Antrag sog. Befreiungen erteilt werden.
Weitere Informationen zu den Themen Hochwasserschutz und Befreiungen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Umweltministerium oder von unseren Sachbearbeitern:
Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (für rechltiche Auskünfte)
E-Mail: