Link auf das Hauptmenü Link auf die Untermenüpunkte Link auf Inhaltsbereich

Wasserschutz - Hochwasserschutz

Hochwasserschutz
Überschwemmungsgebiete/Uferbereiche
 

Hochwasserschutz

Hochwasserschutz im Land Hessen unterteilt sich im wesentlichen in den sog. vorbeugenden und den technischen Hochwasserschutz. Zu den Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes gehört u.a. die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Neben dieser, dauerhaften rechtlichen Sicherung von Überschwemmungsflächen  ist zusätzlich die Hochwasserrückhaltung (z.B. Ohm-Rückhaltebecken bei Kirchhain) an geeigneten Stellen von erheblicher Bedeutung. Das Anlegen von sog. Retetentionskatastern, Hochwassermelde- und -warndiensten, sowie die Deichverteidigung und Wasserwehr sind weitere Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes.

Dazu kommen die Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes wie z.B. der Bau, die Sanierung und Unterhaltung von Deichen, Renaturierung von Gewässern oder das Anlegen von Hochwasserrückhaltebecken, um Hochwassergefahren so weit wie möglich zu verhindern.

Weitere Informationen zum Thema Hochwasserschutz erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) unter dem Stichpunkt "Hochwasserschutz" bzw. beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie sowie bei unseren Sachbearbeitern:

Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail: E-Mail

Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (für rechtliche Auskünfte)
E-Mail: E-Mail

Heinz Schneider, Tel.: 06421/405-1487 (für rechtliche Auskünfte)
E-Mail: E-Mail


Überschwemmungsgebiete/Uferbereiche

Überschwemmungsgebiete sind Flächen die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserentlastung oder -rückhaltung (z.B. das Ohm-Rückhaltebecken bei Kirchhain) beansprucht werden und sind eine wesentliche Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Überschwemmungsgebiete werden durch das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen festgesetzt. Bis zur endgültigen Festsetzung eines Überschwemmungsbebietes gelten die in den Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsverwaltung dargestellten und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlichten Gebiete als Überschwemmungsgebiete. Die Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsschaftverwaltung können auch bei der unteren Wasserbehörde eingesehen werden.

Ist ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt bzw. in einer Arbeitskarte dargestellt und im Staatsanzeiger veröffentlicht, gelten in diesen Gebiet umfangreiche Verbote. So ist in einem Überschwemmungsgebiet z.B. die Errichtung oder die Erweiterung baulicher Anlagen und das Lagern von Stoffen, die die Wasserqualität gefährden, verboten.

Von den Verboten im Überschwemmungsgebiet bzw. Uferbereiche können aber auf Antrag sog. Befreiungen erteilt werden.

Weitere Informationen zu den Themen Hochwasserschutz und Befreiungen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Umweltministerium oder von unseren Sachbearbeitern

Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail: E-Mail

Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (für rechltiche Auskünfte)
E-Mail: E-Mail