Abwasserabgabe
Abwasseranlagen / kommunales Abwasser
Brauchwassernutzung
Gewässerschutz
Indirekteinleitungen
Abwasserabgabe
Ein Instrument zur Gewässerreinhaltung ist die Abwasserabgabe, die für die direkte Einleitung von Abwasser ins Gewässer erhoben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die zur Einleitung zugelassene Schmutzfracht, um so höher ist die zu zahlende Abgabe. Das System der Abwasserabgabe veranlasst die Städte und Gemeinde bzw. Abwasserverbände dazu, die Kläranlagen und Entlastungsanlagen an den Stand der Technik anzupassen, um so auf lange Sicht durch die eingesparte Abwasserabgabe die Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Die Mittel aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und werden u.a. über Förderprogramme wieder für Projekte zur Abwasserreinigung verausgabt.
Für die Bearbeitung der Abwasserabgabe sind bei uns zuständig:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (für rechtliche Auskünfte)
E-Mail:
Winfried Scharth, Tel.: 06421/405-1435 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Abwasseranlagen / kommunales Abwasser
Unter kommunalem Abwasser versteht man
- Schmutzwasser aus Haushalten,
- Schmutzwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie
- Niederschlagswasser
das in der Kanalisation abfließt.
Beim Ableiten, Reinigen und Einleiten von kommunalem Abwasser müssen die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser um.
Im Einzelnen sind das folgende Aufgaben:
- Erlauben von Einleitungen
- Genehmigen von Kläranlagen
- Überwachen von Abwasseranlagen
- Veranlassung von Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- Erheben der Abwasserabgabe
- Finanzielle Förderung des Baus von Abwasseranlagen
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite des Hessichen Umweltministerium unter dem Stichpunkt "Abwasser" oder wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiter:
Winfried Scharth, Tel.: 06421/405-1435 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Günter Vaupel, Tel.: 06421/405-1434 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Detlef Messer, Tel.: 06421/405-1436 (für rechtliche Auskünfte)
E-Mail:
Brauchwassernutzung
Ein wichtiger Beitrag zur Schonung des kostbaren Lebensmittels Trinkwasser ist die Nutzung des sog. Brauchwassers für z.B. die Toilettenspülung. Als Brauchwasser eignet sich beispielsweise das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen eines Wohnhauses anfällt. Dieses Niederschlagswasser kann in einer Regenwassernutzungsanlage (z.B. Zisterne) gesammelt und problemlos für solche Zwecke eingesetzt werden.
Regenwassernutzungsanlagen sind in der Regel bauartzugelassen und bedürfen daher keiner gesonderten Genehmigung durch uns. Im privaten Wohnbereich ist in der Regel auch keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn das Überlaufwasser aus einer Regenwassernutzunganlage in den Untergrund oder ein Gewässer eingeleitet werden soll.
Ausführliche Informationen zum Bereich Verwertung und Versickerung von Niederschlagswasser erhalten Sie auf der Seite des Umweltministerium unter dem Stichpunkt "Regenwassernutzung in Haus und Garten" oder fragen Sie unsere Sachbearbeiter:
Winfried Scharth, Tel.: 06421/405-1435 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Detlef Messer, Tel.: 06421/405-1436 (für rechtliche Auskünfte)
E-Mail:
Gewässerschutz
Der Gewässerschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verminderung von negativen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer, das Grundwasser, den Boden aber auch die Kläranlagen. Ziel des vorbeugenden Gewässerschutzes ist dabei, dass die Gewässer sowie deren Ufer und Auen vor allem in stofflicher, struktureller und hydraulischer Hinsicht einen möglichst naturnahen Zustand erreichen.
Zu den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gehören die Renaturierung von Gewässern, der Bau, Betrieb und die Überwachung von Kläranlagen. Bei aller Sorgfalt insbesondere im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl) kommt es dennoch immer wieder vor, dass solche Stoffe auslaufen und Gewässer gefährden bzw. in ein Gewässer gelangen können. Dann ist es im Rahmen des sog. Schadensfallmanagement wichtig, schnell und umfassend zu handeln, um die negativen Auswirkung für ein Gewässer und/oder den Boden so gering zu halten, wie dies möglich ist.
Auch zum Thema Gewässerschutz in Hessen erhalten Sie ausführliche Informationen auf der Seite des Hessischen Ministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und ländlichen Raum (HMULV). Außerdem stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Für den Grundwasserschutz und anlagenbezogenen Gewässerschutz:
Gerd Hollstein, Tel.: 06421/405-1422 (Erlaubnis- und Anzeigeverfahren, Schadensfallmanagement usw.)
E-Mail:
Brigitte Lenz, Tel.: 06421/405-1426 (wiederkehrende Prüfung von Heizölbehälteranlagen usw.)
E-Mail:
Simone Wagner, Tel.: 06421/405-1429 (fachtechnische Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen usw.)
E-Mail:
Für den Schutz und Maßnahmen an und in oberirdischen Gewässern sowie für die Abflussregelung:
Werner Kania, Tel.: 06421/405-1430 (fachtechnische Beurteilung zu Maßnahmen an und in oberirdischen Gewässern)
E-Mail:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (Abwicklung der wasserrechtlichen Erlaubnis und Genehmigungsverfahren etc.)
E-Mail:
Für den Bau, Betrieb und die Überwachung von Abwasseranlagen:
Detlef Messer, Tel: 06421/405-1436 (Abwicklung der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren etc.)
E-Mail:
Winfried Scharth, Tel.: 06421/405-1435 (fachtechnische Beurteilung der Einleitungen aus Mischwasserentlastungsanlagen, Kleinkläranlage usw.)
E-Mail:
Günter Vaupel, Tel.: 06421/405-1434 (fachtechnische Beurteilung von Einleitungen aus Kläranlagen, Finanzierung von Abwasseranlagen usw.)
E-Mail:
Die Untere Wasserbehörde ist zuständig für Indirekteinleitungen, die aus bestimmten gewerblichen Bereichen stammen. Das sind zum einen Tankstellen und Waschanlagen, bei denen mineralölhaltiges Abwasser anfällt. Zum anderen handelt es sich um Abwasser aus Zahnarztpraxen und chemischen Reinigungen.
Bevor die Abwässer aus diesen gewerblichen Bereichen in eine öffentliche Kanalistation eingeleitet werden dürfen, müssen sie in besonderen Anlagen - sog. Abscheideranlagen - vorbehandelt werden. Die in den Abscheideranlagen entsehenden Rückstände wie z.B. Mineralöl sind dann in regelmäßigen Abständen abzupumpen und zu entsorgen.
Die indirekten Einleitungen aus den Bereichen von Tankstellen, Waschanlagen, Zahnarztpraxen und chemischen Reinigungen sind grundsätzlich bei der Wasserbehörde anzuzeigen und in der Regel erlaubnisfrei. Nur bei der Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser ist unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn bestimmte Mengen an Abwasser in einem bestimmten Zeitraum überschritten werden. Wasserrechtliche Genehmigungen sind für Abscheideranlagen normalerweise nicht erforderliche, da diese Anlagen in aller Regel über eine sog. Bauartzulassung verfügen.
Darüber hinaus ist der Betreiber einer solchen Anlage aber auch verpflichtet, diese regelmäßig zu kontrollieren (Eigenkontrolle) und durch Sachverständige bzw. Fachkundige überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Eigenkontrolle durch den Betreiber sind in sog. Betriebstagebüchern festzuhalten. Über die Überprüfungen durch Sachverständige bzw. Fachkundige werden Berichte erstellt, die auch der Wasserbehörde vorzulegen sind.
Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Hessischen Umweltministerium unter dem Stichpunkt "Gewerbliches Abwasser". Oder wenden Sie sich für eine individuelle und ausführliche Beratung bitte an unsere Sachbearbeiter/in:
Simone Wagner, Tel.: 06421/405-1429 (für fachtechnische Auskünfte)
E-Mail:
Norbert Reitzner, Tel.: 06421/405-1437 (für rechtliche Auskünfte)
E-Mail: