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Richtlinien für den Klima- und Umweltschutzpreis des Landkreises

Richtlinien zur Verleihung des Klima- und Umweltschutzpreises
des Landkreises Marburg-Biedenkopf

1. Auszeichnungen für den Klima- und Umweltschutz

Vom Landkreis Marburg-Biedenkopf werden jährlich bis zu drei Auszeichnungen für den Klima- und Umweltschutz vergeben. Mit der Verleihung des Preises wollen Kreistag und Kreisausschuss den Klima- und Umweltschutz aktiv fördern. Es sollen nicht nur schon erbrachte Leistungen sondern auch Vorhaben ausgezeichnet werden, die dem Klimaschutz und dem Umweltschutz dienen.


Insbesondere sollen die Auszeichnungen beispielgebend sein und damit dazu beitragen, dass Klima- und Umweltschutzaktivitäten insgesamt angeregt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ermutigt werden, sich an der Bewältigung lokaler aber auch globaler Probleme wirkungsvoll zu beteiligen.


Der Preis ist zugleich auch eine Auszeichnung für bürgerschaftliches Engagement.


2. Auszeichnungswürdige Vorhaben und Leistungen

Als auszeichnungswürdige Vorhaben oder Leistungen kommen solche in Betracht, die sich mit den nachfolgenden Themen des Klima- und Umweltschutzes befassen: 2.1 Klimaschutz, 2.2 Luftreinhaltung, 2.3 nachhaltige Entwicklung/ Agenda 21, 2.4 Energieeinsparung / Förderung regenerativer Energien, 2.5 Landschafts-, Boden- und Naturschutz, 2.6 Abfallvermeidung- und -beseitigung, 2.7 Lärmschutz sowie 2.8 Wasserreinhaltung und Gewässerschutz.


Die Vorhaben oder Leistungen sollen ihren Schwerpunkt auf wissenschaftlichem, technischem, praktischem oder publizistischem Gebiet haben und Klimaschutz und Umweltprobleme betreffen, die für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und seiner Bürger von Bedeutung sind.


Es können auch Vorhaben oder Leistungen ausgezeichnet werden, die in Wahrnehmung beruflicher Aufgaben oder auf der Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen erbracht werden. Sie müssen jedoch deutlich über das Maß der pflichtgemäßen Erfüllung von Aufgaben oder der gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gehen.


3. Verfahren

Die Verleihung des Umweltschutzpreises erfolgt in einem Auswahlverfahren, zu dem die im nächsten Abschnitt genannten Teilnahmeberechtigten zugelassen sind.


4. Bedingungen für die Prämierung

4.1 Prämiert werden können Vorhaben und Leistungen jedes Einwohners/jeder Einwohnerin oder Beschäftigten innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Prämiert werden können auch juristische Personen. Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Vereine oder sonstige Institutionen, also auch Industrie-, Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie Bürger-, Schüler- und Jugendgruppen, Bürgerinitiativen oder ähnliche Gruppierungen ohne Rechtsform.


4.2 Bei juristischen Personen muss der Sitz der Körperschaft oder des Vereins im Landkreis Marburg-Biedenkopf sein. Bei Personengruppen müssen mindestens der/die bevollmächtigte Vertreter/in - soweit diese/r minderjährig ist auch dessen gesetzlicher Vertreter/in - und ein Mitglied Einwohner/in oder Beschäftigter innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf sein.


Juristische Personen und Personengruppen nehmen ausschließlich durch ihre/n bevollmächtigte/n Vertreter/in und, soweit erforderlich, dessen gesetzlichen Vertreter/dessen gesetzlicher Vertreterin am Auswahlverfahren teil.


4.3 Für die Prämierung müssen ausreichende Unterlagen vorgelegt werden. Die Unterlagen wie Fotos, Karten, Pläne, Sonderdrucke, Pressenotizen, Flugblätter etc. sind unter dem Kennwort

"Klima- und Umweltschutzpreis"

einzureichen an:

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf "Klima- und Umweltschutzpreis", Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg.

Der Antrag auf Prämierung einer Leistung im Sinne von Ziff. 2. kann auch von einem Dritten gestellt werden.


4.4 Die Teilnehmerinnen am Auswahlverfahren gestatten dem Landkreis Marburg-Biedenkopf grundsätzlich mit der Zusendung der Unterlagen deren Veröffentlichung. Die über das Recht der Veröffentlichung hinausgehenden urheberrechtlichen Ansprüche der Einsender bleiben jedoch unberührt. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist berechtigt, gegebenenfalls vor Ort von dem vorgeschlagenen Projekt bzw. Motiv Fotografien zu machen. Hierzu ist seiner/seinem Bevollmächtigten, soweit erforderlich, der notwendige Zugang zu gestatten.


4.5 Die Unterlagen über die mit Preisen ausgezeichneten Vorhaben oder Leistungen gehen in das Eigentum des Landkreises Marburg-Biedenkopf über. Die Unterlagen über die nicht ausgezeichneten Vorhaben oder Leistungen fallen. sofern sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens abgeholt worden sind, ebenfalls in das Eigentum des Landkreises Marburg-Biedenkopf.


4.6 Das Preisgericht kann in besonderen Fällen von der Festlegung zu Ziffer 4.3 Abs. 1. 4.5 Satz 1 und 4.6 Abs. 1 Ausnahmen zulassen.


5. Termine

Nähere Informationen zum Auswahlverfahren sind beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Umwelt und Naturschutz, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg (Tel.: 06421/405-342) erhältlich.


Die Unterlagen für die Prämierung sollen bis zum 30. April jeden Jahres vorliegen.


6. Preise

Es werden jährlich bis zu drei Auszeichnungen vergeben, die mit Geldbeträgen bis zu einer Gesamtsumme von insgesamt 2.100,00 Euro verbunden sein können. Es ist auch zulässig, einen Preis auf mehrere Personen zu verteilen.

Die Anerkennung erfolgt außerdem in Form einer Urkunde.


7. Preisgericht

7.1 Das Preisgericht entscheidet, für welche Vorhaben oder Leistungen auf dem Gebiet des Klima- und Umweltschutzes die Auszeichnungen verliehen werden sollen.

7.2 Dem Preisgericht gehören an:

der/die für den Umweltschutz federführende Dezernent/in als Vorsitzende/r, drei durch den für Umweltschutz zuständigen Fachausschuss des Landkreises zu bestimmende Fachleute, sechs vom Kreistag zu benennende Personen, ein Vertreter / eine Vertreterin des Kreisjugendparlamentes, sowie beratend: der/die Energiebeauftragte des Landkreises Marburg-Biedenkopf und ein/e Vertreterin der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

7.3 Das Preisgericht trifft seine Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder. Die Entscheidung des Preisgerichts ist endgültig, sie unterliegt nicht der gerichtlichen Nachprüfung.


8. Bekanntgabe und Preisverleihung

Die Preisträgerinnen werden durch den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf schriftlich benachrichtigt. Sie werden darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.


Die Preisverleihung erfolgt durch den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf.


9. Veröffentlichung

Es ist beabsichtigt, die durch eine Preisverleihung anerkannten bedeutsamen Vorhaben oder Leistungen auf dem Gebiet des Klima- und Umweltschutzes in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Damit sollen sie als nachahmenswerte Beispiele des Klima- und Umweltschutzes allen Einwohnerinnen und Einwohnern nahe gebracht werden.


10. Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Auswahlverfahren bzw. mit der Annahme des Umweltschutzpreises erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die mit diesen Ausschreibungsunterlagen festgelegten Bedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Vorstehende Richtlinien wurden am 11.07.2003 durch den Kreistag beschlossen.