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 Marburg, den 30.07.2010
www.marburg-biedenkopf.de
Bauen und Umwelt
Heizölanlagen (außerhalb von Schutzgebieten)

Heizöl muss so gelagert werden, dass eine Verunreinigung des Wassers verhindert wird. Schon ein Liter Heizöl kann Millionen Liter Trinkwasser ungenießbar machen. Die Betreiber von Heizöllagerungen haben daher die Pflicht, Ihre Anlagen durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Bedenken Sie, dass wir alle auf die gesunde Qualität des Wassers angewiesen sind und im Schadensfalle erhebliche Kosten auf Sie zukommen können. Außerhalb von Wasserschutzgebieten handelt es sich um eine einmalige Überprüfung.

Dem Landkreis wurde diese Aufgabe zum 01.04.2005 übertragen, es gibt rund 32.000 Anlagen, die geprüft werden müssen.

Im Rahmen unserer Garantenpflicht für sauberes Wasser haben wir zunächst Anlagen mit offenkundigen Mängeln im Auge. Da viele Bürger selbst nicht genügend Sach- und Fachkunde besitzen, wurde mit den Bezirksschornsteinfegern im Landkreis vereinbart, dass bei ihren regelmäßigen Messterminen die Heizöllager im Landkreis ohne zusätzliche Kosten für die Kunden daraufhin geprüft werden, ob unmittelbare Gefahren für das Grundwasser/Gewässer bestehen. Eine solche Gefahr ist z. B. dann gegeben, wenn die Auffangwanne nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist.

Der Schornsteinfeger wird daher einen Blick auf die Heizöllagerung werfen und bei erkennbaren Sicherheitsmängeln / Undichtigkeiten der Auffangeinrichtung den Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz benachrichtigen. 

Diese Prüfung entbindet nicht von der Betreiberpflicht, die Anlage durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Ähnlich wie mit einem Kraftfahrzeug zum TÜV muss jeder, der eine Heizöllagerung betreibt, sich bei einem Sachverständigen zur Überprüfung anmelden. Die Verpflichtung besteht seit dem 01.02.2004 und viele Bürger des Landkreises sind ihr bereits nachgekommen. 

Hier eine Liste der Sachverständigen als  PDF-Datei:

Liste der Sachverständigen (PDF-Dokument)

Liste der Ansprechpartner