Bauen - Wohnungsbauförderung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn auf einem Grundstück Sondereigentum geschaffen werden soll, benötigt der Interessent für die Eintragung ins Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Die Baubehörde bescheinigt, dass die Wohnungen und sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind, d.h. es dürfen untereinander keine Verbindungen oder Öffnungen vorhanden sein.
Der Interessent hat die Abgeschlossenheit durch Vorlage der genehmigten Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten und Schnitte) oder - falls solche nicht mehr vorhanden sind, durch authentische Bestandspläne - nachzuweisen. Dabei sind die vorgesehenen Wohnungen und Nutzungseinheiten des Sondereigentums und eventuelle gemeinschaftliche Eigentumsanteile (Aufteilungsplan) darzustellen. Der Antrag ist im Übrigen formlos und mindestens zweifach einzureichen, als Formular kann aber auch das Bauantragsformular verwendet werden.
Ansprechpartner:
Herr Wagner, Tel.: 06421/405-1645
E-Mail:
Herr Kuhn, Tel.: 06421/405-1501
E-Mail:
Das Land Hessen fördert folgende Maßnahmen:
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Neubau und Erwerb von Eigenheimen
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Neubau von Mietwohnungen
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Modernisierung von Mietwohnungen
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Behindertengerechte An- und Umbauten
Die Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen können Sie bei folgenden Ansprechpartnern erfragen:
Herr Wagner, Tel.: 06421/405-1645
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und
Herr Kuhn, Tel.: 06421/405-1501
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in Erfahrung bringen.
WI-Bank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Fördermöglichkeiten für selbst genutzten Wohnraum) http://www.wibank.de