FD Bauen - Immissionsschutz
Immissionsschutz
Schornsteinfegerwesen
Immissionsschutz
Unter Immissionsschutz versteht man alle Bemühungen, die Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (Emissionen) zu vermeiden oder zu minimieren bzw. deren Auswirkungen (Immissionen) auf ein für Menschen, Tiere und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Demnach sind Immissionen nach derzeitigem Stand der Technik soweit als möglich zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Es wird dabei nicht ausgeschlossen, dass nicht vermeidbare Einwirkungen hingenommen werden müssen.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Ausführungsverordnungen.
Begriffsdefinitionen:
Schädliche Umwelteinwirkungen
Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft oder sogar die Allgemeinheit (z.B. durch Rauchbelästigungen) herbeizuführen.
Immissionen
Auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Emissionen
Die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Luftverunreinigungen
Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere hervorgerufen durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.
Für die Kreisverwaltung ergeben sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Ausführungsverordnungen verschiedene Zuständigkeiten. Wesentlich dabei ist die Zuständigkeit für Feuerungs- und Heizungsanlagen nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchVO) sowie für Freizeit-, Sport- und Gaststättenlärm, landwirtschaftliche Betriebe, Baustellen u. ä. Die Ausübung von Überwachungsaufgaben gestaltet sich dabei mitunter sehr vielschichtig und komplex, sodass in der Regel ein individueller bzw. standortbezogener Interessenausgleich gefunden werden muss.
Zuständigkeiten:
Feuerungsanlagen und Schornsteinfegerwesen:
Herr Fischer, Tel.: 06421/405-1486
E-Mail:
Andere Immissionen
Primäre Aufgabe ist hier die Dienstaufsicht über die vom Regierungspräsidium Kassel bestellten 27 Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Das Aufgabenfeld umfasst weiterhin:
- Einziehung rückständiger Kehrgebühren
- Überprüfung der Kehrbezirke und der Kehrbücher
- Bestellung eines Stellvertreters
- Einleitung und Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen bei einer Verweigerung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehrungen oder Überprüfungen
Zuständige Ansprechpartner/-in:
Frau Bechtel, Tel.: 06421/405-1530
E-Mail:
Frau Interthal, Tel.: 06421/405-1470
E-Mail:
Herr Fischer, Tel.: 06421/405-1486
E-Mail: