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Bauen - Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Zuschuss Denkmalpflege
Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Über mögliche Veränderungen an einem Kulturdenkmal wird in einem denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (§ 16 HDSchG) durch die Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde entschieden. Werden für die beabsichtigten Maßnahmen Baugenehmigungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) notwendig, schließen diese Baugenehmigungen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ein, wenn hierfür die Zustimmung durch die Denkmalschutzbehörde erteilt wird (§ 7 Abs. 3 HDschG).
Genehmigungspflichtig sind alle Maßnahmen an den Kulturdenkmälern selbst und alle Maßnahmen an Anlagen in der Umgebung von Kulturdenkmälern, soweit Auswirkungen auf das (Einzel-) Denkmal selbst oder sein Erscheinungsbild bestehen (Einzelfallprüfung).
Innerhalb einer Gesamtanlage gilt der Denkmalschutz nur eingeschränkt auf das äußere Erscheinungsbild. Genehmigungspflichtig sind daher alle Maßnahmen, die das historische Erscheinungsbild berühren. Hierzu gehören auch äußere Veränderungen an den Gebäuden die selbst keine Denkmäler sind; wie z.B. Dachdeckungs-, Putz- und Anstricharbeiten, die Errichtung von Neubauten und alle Änderungen an Straßen, Wegen und Plätzen.
Für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sind i. d. R. folgende Unterlagen (2-fach) notwendig:
·         Antragsschreiben
·         Lageplan (Auszug aus der Liegenschaftskarte)
·         Baubeschreibung
·         Fotografien
·         Bestandspläne mit Einzeichnung verbleibender und neuer Teile
·         zeichnerisches Aufmass
·         Detailzeichnungen, z.B. für neue Fenster oder Dachgauben
·         denkmalpflegerische Zielsetzungen
 
Ansprechpartner
 
Zuschuss Denkmalpflege
Die Erhaltung der Kulturdenkmäler steht im öffentlichen Interesse. Für Maßnahmen die der Erhaltung eines Kulturdenkmales oder einer Gesamtanlage dienen, können daher beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf oder beim Landesamt für Denkmalpflege Fördermittel beantragt werden. Notwendige Genehmigungen werden i.d.R. gebührenfrei erteilt.

Ansprechpartner:
Herr Kramer, Tel.: 06421/405-1514
E-Mail:
E-Mail

Herr Wagner, Tel.: 06421/405-1645
E-Mail: E-Mail