Ihr Fahrzeug ist oder war bereits in einem anderen Landkreis auf Sie zugelassen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Abmeldebescheinigung bzw. Fahrzeugschein bzw.
Zulassungsbescheinigung Teil I,
- ggf. amtliche Kennzeichen,
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder bei Gewerbetreibenden:
aktuelle Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweis,
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung,
- Versicherungsbestätigung,
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
(Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).
Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere.
Seit dem 02.11.2009 besteht für Sie die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb Hessens, Ihr amtliches Kennzeichen beizubehalten.
Als Halter sind Sie dennoch verpflichtet, das Fahrzeug bei der für den neuen Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde umzumelden.
Für den Fall der Kennzeichenmitnahme gilt abweichend von den oben genannten Unterlagen folgendes:
Sofern für das Fahrzeug bereits Zulassungsbescheinigungen (nach dem 01.10.2005 ausgestellt) existieren, ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht notwendig. Sollten noch alte Dokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) für das Fahrzeug bestehen, kann auf die Vorlage des Fahrzeugbriefes bei der Zulassungsbehörde nicht verzichtet werden, da dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss.
Eine neue Versicherungsbestätigung sowie die Vorlage der amtlichen Kennzeichen ist in diesen Fällen nicht nötig.
Ferner kann in diesen Fällen die Standortverlegung auch bei der örtlichen Meldebehörde - z. B. im Zusammenhang mit der Personalausweisänderung - angezeigt und durchgeführt werden.
Die sonstigen oben genannten Unterlagen sind jedoch auch im Falle der Kennzeichenmitnahme vorzulegen.