Voraussetzungen:
- Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein (ab Tag der Erstzulassung),
- sie müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden,
- sie müssen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen,
- ein Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer oder Prüfingenieur
oder eine entsprechende Bescheinigung eines eingetragenen Oldtimer-Clubs ist
vorzulegen (Zustandsbewertung des Fahrzeuges).
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen,
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw.
Fahrzeugdaten,
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis,
wird bei der zuständigen Stadt/Gemeinde beantragt),
- Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch,
ist bei den Schilderdiensten vor Ort erhältlich),
- Gutachten nach § 23 StVZO,
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
(Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).
Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) wird von der Zulassungsbehörde angefordert.
Ansprechpartnerinnen in Marburg:
Frau Schneider
Tel.: 06421 405-1622
Fax.: 06421 405-1579
E-Mail:
Frau Koch
Tel.: 06421 405-1670
Fax: 06421 405-1579
E-Mail:
Ansprechpartnerin in Biedenkopf:
Frau Born
Tel.: 06461 79-3244
Fax.: 06461 79-3251
E-Mail: