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Rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

 

Voraussetzungen:

- Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein (ab Tag der Erstzulassung),
- sie müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden,
- sie müssen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen,
- ein Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
  oder Prüfer oder Prüfingenieur
  oder eine entsprechende Bescheinigung eines eingetragenen Oldtimer-Clubs ist
  vorzulegen (Zustandsbewertung des Fahrzeuges). 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
  ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen,
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw.
  Fahrzeugdaten,
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis,
  wird bei der zuständigen Stadt/Gemeinde beantragt),
- Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch,
  ist bei den Schilderdiensten vor Ort erhältlich),
- Gutachten nach § 23 StVZO,
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
  (Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).

Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) wird von der Zulassungsbehörde angefordert.


Ansprechpartnerinnen in Marburg:

Frau Schneider
Tel.:  06421 405-1622
Fax.: 06421 405-1579
E-Mail: E-Mail

Frau Koch
Tel.: 06421 405-1670
Fax: 06421 405-1579
E-Mail: E-Mail

Ansprechpartnerin in Biedenkopf:

Frau Born
Tel.:  06461 79-3244
Fax.: 06461 79-3251
E-Mail: E-Mail