Historische Kennzeichen können für Fahrzeuge beantragt werden, die älter als 30 Jahre sind (Maßgebend ist das Datum der 1. Zulassung) und für die ein Gutachten gem. § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegt.
Weiterhin benötigen sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung,
- die bisherigen amtlichen Kennzeichen,
- Versicherungsbestätigung,
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
(Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).
Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere.