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Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land

 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
  ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder bei Gewerbetreibenden:
  aktuelle Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweis,
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original),
- Versicherungsbestätigung,
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung),
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung,
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  (Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).

Sofern es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt benötigen Sie außerdem:
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (entfällt bei durchgeführtem Gutachten gem. § 21 StVZO),
- ausländische Fahrzeugpapiere,
- ggf. ausländische Kennzeichen

Die Zulassungsbehörde führt im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg durch, in der geprüft wird, ob das Fahrzeug schon einmal im In- oder Ausland zugelassen war und ob es im In- oder Ausland als gestohlen gemeldet wurde.

Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere.