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Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb)


1. Das Fahrzeug hat noch keinen deutschen Fahrzeugbrief bzw.
    Zulassungsbescheinigung Teil II


Sie benötigen folgende Unterlagen:

- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
  ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder bei Gewerbetreibenden:
  aktuelle Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweis,
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original),
- Versicherungsbestätigung,
- Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original 
  (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung),
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
  (Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).

Die Zulassungsbehörde führt im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg durch, in der geprüft wird, ob das Fahrzeug schon einmal im In- oder Ausland zugelassen war und ob es im In- oder Ausland als gestohlen gemeldet wurde.

Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere.

Eine Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ist vor der Zulassung zwingend notwendig.

 

2. Das Fahrzeug hat bereits einen deutschen Fahrzeugbrief bzw.
    Zulassungsbescheinigung Teil II

- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  ggf. mit Datenbestätigung,
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
  ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder bei Gewerbetreibenden:
  aktuelle Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweis,
- Versicherungsdeckungskarte,
- Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original
  (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung),
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
  (Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).

Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere.

Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.