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Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb)

 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
  ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder bei Gewerbetreibenden:
  aktuelle Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweis,
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original),
- Versicherungsbestätigung,
- Nachweis der EG-Typgenehmigung
  (Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Bescheinigung / Datenbestätigung)
  und ggf. gültige Hauptuntersuchung oder
  Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO 
- die ausländischen Fahrzeugdokumente,
- ggf. die ausländischen Kennzeichen,
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
  (Bescheinigung steht unter "Vordrucke" als Download bereit).

Die Zulassungsbehörde führt im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg durch, in der geprüft wird, ob das Fahrzeug im In- oder Ausland als gestohlen gemeldet wurde.

Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere.

Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.