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Sie benötigen folgende Unterlagen: - Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann nur vom Fahrzeughalter persönlich beantragt werden, da die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung gem. § 5 Straßenverkehrsgesetz vorgeschrieben ist. Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Aufbietung durch das Kraftfahrtbundesamt ausgestellt werden. Eine Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges ist daher erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist möglich.
Sie benötigen folgende Unterlagen: - Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Falls sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere. Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Aufbietung durch das Kraftfahrtbundesamt ausgestellt werden. Eine Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges ist daher erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist möglich. |