1. Umkennzeichnung wegen Verlust von Kennzeichen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Wenn nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, benötigen Sie außerdem
- das noch vorhandene Kennzeichen.
Die Umkennzeichnung kann nur vom Fahrzeughalter persönlich beantragt werden, da die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung gem. § 5 Straßenverkehrsgesetz erforderlich ist.
2. Umkennzeichnung wegen Kennzeichendiebstahl
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung /
ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung,
- Durchschrift der Diebstahlsanzeige von einer deutschen Polizeidienststelle
Wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde, benötigen Sie außerdem
- das noch vorhandene Kennzeichen.
Falls sie nicht persönlich vorsprechen können, benötigt die von ihnen bevollmächtigte Person neben den o.a. Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und eigene Ausweispapiere.