Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Gutachten über die Änderung gem. § 19 Abs. 2 StVZO oder Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
bei Eintragung von Katalysatoren oder Partikelminderungssystemen benötigen Sie zusätzlich:
- Allgemeine Betriebserlaubnis,
- Einbaubescheinigung einer autorisierten Kfz-Werkstatt
bei Eintragung einer Flüssig- oder Erdgasanlage benötigen Sie zusätzlich:
- Einbaubescheinigung der Kfz-Werkstatt
- Gassystemeinbauprüfung/Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO
- Einzel-Abgasbestätigung (keine Abgasuntersuchung und nur sofern keine ECE-Genehmigung für das System vorliegt)