Die Kfz-Zulassungsbehörde Marburg-Biedenkopf können Sie unter folgenden Anschriften erreichen:
- Kfz-Zulassungsbehörde Marburg, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg-Cappel
- Kfz-Zulassungsbehörde Biedenkopf, Kiesackerstr. 12, 35216 Biedenkopf
Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg
montags – freitags: 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
samstags: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
samstags werden folgende Dienstleistungen nicht angeboten:
- Zulassungen für Kfz-Händler oder Zulassungsdienste
- Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit roten Dauerkennzeichen
- Zulassungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Betriebserlaubnissen gem. Gutachten nach § 19 Abs. 2 und § 21 StVZO oder Erteilung von Einzelgenehmigungen gem. Gutachten nach § 13 EG-FGV
Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
montags – freitags: 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Für Auskünfte und Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsbehörde Marburg: 06421/405-1610 oder 06421/405-1611
Kfz-Zulassungsbehörde Biedenkopf: 06461/79-3245
Per Fax erreichen Sie uns in Marburg unter der 06421/405-1579 und in Biedenkopf unter der 06461/79-3251.
Sie können Ihre Anfragen auch gerne per E-mail unter der Adresse an uns richten.
Sie sollten darauf achten, dass Sie je nach Art der Zulassung die aufgeführten Unterlagen vollständig mitbringen. So können Sie sich wertvolle Zeit und unnötige Wege sparen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, kann Ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden. Lesen Sie deshalb die entsprechenden Informationen genau durch.
In seltenen Einzelfällen sind andere, nicht aufgeführte Unterlagen vorzulegen (z. B. bei Fahrzeugeigenbauten). Sie können sich daher jederzeit unter den oben angegebenen Telefonnummern bei der Kfz-Zulassungsbehörde informieren.
Falls Sie ein kleineres Kennzeichenschild benötigen (z.B. für Import-Fahrzeuge), muss das Fahrzeug - unabhängig von den Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten oder Gutachten - vor der Zulassung bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Nur so kann ein passendes Kennzeichen zugeteilt werden.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens kann unter den oben angegebenen Telefonnummern oder auf unserer entsprechenden Internetseite durchgeführt werden. Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei verschiedenen Herstellerfirmen erwerben.
Die Zulassungsgebühren sind nicht aufgeführt, da sich diese je nach Art der Zulassung bzw. nach Fahrzeugart und Typ unterscheiden können. Die Gebühren können auch mit EC-Karte entrichtet werden.
Zur besonderen Beachtung:
Gem. § 6 Abs. 8 FZV sind Fahrzeuge vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungs-
behörde zu identifizieren.
Die genaue Verfahrensweise erfragen Sie bitte bei den Sachbearbeitern der Kfz-Zulassungsbehörde.