Seit dem 01.01.2004 ist die sogenannte Freiwilligenfortbildungsverordnung (FreiwFortbV) in Kraft. Danach kann jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse B, den PKW-Führerschein, seit mindestens 6 Monaten besitzt und noch in der Probezeit ist, durch die Teilnahme an einem entsprechenden Fortbildungsseminar seine Probezeit um bis zu ein Jahr verkürzen. Dies gilt auch für Fahranfänger, deren Probezeit auf 4 Jahre verlängert wurde.
Diese "FSF" bestehen aus:
- drei Gruppentreffen in der Fahrschule, mit
+ Erfahrungsaustausch,
+ Tipps für schwierige Situationen,
+ Hilfen, um Unfälle zu vermeiden;
- einer Übungs- und Beobachtungsfahrt im Straßenverkehr, mit
+ Rückmeldungen zum Fahrstil,
+ Übungen nach Wunsch,
+ Übungen zum energiesparenden Fahren;
- praktischen Sicherheitsübungen auf einem Übungsplatz, mit
+ Übungen zum richtigen Bremsen und
+ Sicheres Kurvenfahren.
Die Fortbildungsseminare werden in Gruppen von 6 bis max. 12 Teilnehmern durchgeführt.
Verabreden Sie sich zur gemeinsamen Teilnahme! Unter Freunden und Bekannten tut man sich vielleicht leichter.
Die Seminare werden in Fahrschulen von Fahrlehrern durchgeführt, die eine Zusatzausbildung als Seminarleiter haben.
Die praktischen Sicherheitsübungen werden von besonders geschulten Moderatoren des PKW-Sicherheitstrainings durchgeführt.
Informationen gibt es in jeder Fahrschule und bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
| Ihre Ansprechpartner/innen: in Marburg | ||
| Herr Andreas Schneider | Tel.: 06421/405 1606 |
E-Mail: |
| Frau Kathrin Müller | Tel.: 06421/405 1619 |
E-Mail: |
Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf der Web-Seite: www.fuersicheresfahren.de