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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im öffentlichen Linienverkehr fahren möchte, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.

Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung sind nicht erforderlich für Krankenkraftwagen:
- der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei,
- des Katastrophenschutzes,
- der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird erteilt, wenn der/die Antragsteller/in
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und eine Fahrpraxis
  von zwei Jahren, bei Krankenkraftwagen von einem Jahr, nachweist,
- das 21. Lebensjahr, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das
  19. Lebensjahr, vollendet hat und der besonderen Verantwortung bei Beförderung
  von Fahrgästen gerecht wird und
- seine/ihre geistige und körperliche Eignung nachweist,
- das Sehvermögen ausreichend ist,
- für Krankenkraftwagen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweist,
- für Taxen die Ortskenntnisprüfung abgelegt hat, 
- sofern der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat, auch für Mietwagen die Ortkenntnisprüfung abgelegt hat.

Die Fahrerlaubnis wird erstmalig für 5 Jahre erteilt und auf Antrag mit Vorlage
- einer Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen,
- einem augenärztlichen Gutachten
wieder für 5 Jahre verlängert.

1. Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Förmlicher Antrag (bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich) mit Angabe der persönlichen Daten,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- augenärztliches Gutachten,
- Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der
  Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. ein Gutachten einer
  Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung,
- ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Hausarzt),
- Führungszeugnis mit Belegart "O" (Antragstellung bei Stadt/Gemeinde),
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen).

2. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Förmlicher Antrag (bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich) mit Angabe der persönlichen Daten,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- augenärztliches Gutachten (keine Sehtestbescheinigung),
- ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Hausarzt),
- Führungszeugnis der Belegart "O" (Antragstellung bei Stadt /Gemeinde).

Bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich das Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung einzureichen.

Ihre Ansprechpartner/innen: in Marburg    
Linda Schurat   Tel.: 06421/405-1609 E-Mail: E-Mail
Christina Schneider Tel.: 06421/405-1657 E-Mail: E-Mail
Harald Rauch Tel.: 06421/405-1608 E-Mail: E-Mail
Regina Bitter Tel.: 06421/405-1651 E-Mail: E-Mail
     

Die Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird in der Außenstelle Biedenkopf nicht angeboten!