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Eignungsüberprüfungen

Die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet bestimmte Fahrerlaubnisinhaber auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin zu überprüfen. Dies erfolgt z.B. nach festgestelltem Drogenkonsum oder wiederholtem Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss. Die Eignungsüberprüfung erfolgt in der Regel über eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Aber auch bei verschiedenen Behinderungen oder bestimmten Erkrankungen (z.B. Sehschwäche, Diabetes, Epilepsie, Demenz u.v.m.) muss die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen, was in diesen Fällen in der Regel über eine Untersuchung beim Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf geschieht.

Ihre Ansprechpartner/innen: in Marburg    
Herr Andreas Schneider Tel.: 06421/405 1606 E-Mail: E-Mail
Frau Kathrin Müller Tel.: 06421/405 1619 E-Mail: E-Mail