Mit dem Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17" sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.
Ablauf
Wenn Sie sich für das "Begleitete Fahren ab 17" entschieden haben, müssen einige Punkte beachtet werden.
Deshalb stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen einen guten Überblick über die einzelnen Phasen des Projektes geben werden.
| Ablauf | Festlegungen / Hinweise |
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Fahrschulausbildung |
Ein Jahr früher als bisher (sonst keine Änderung)
Voraussetzungen für Begleiter:
Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter(wird dringend empfohlen!) |
| Fahrprüfung | |
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Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren |
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Anschließend begleitet fahren, d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen |
Auflagen:
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Unbeschränkte Fahrerlaubnis ab 18 Jahre |
Aushändigung des EU-Kartenführerscheins |
Beginn und Ausbildung
Jugendliche können sich bei den Fahrschulen anmelden und Anträge auf Teilnahme am Fahranfängermodell mit Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B / BE bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Hat die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag geprüft und liegen alle Voraussetzungen vor, kann der Vertrag mit der Fahrschule abgeschlossen werden (wer dies vorher macht, handelt auf "eigenes Risiko").
Die Ausbildung läuft ohne Änderung einschließlich der theoretischen und praktischen Prüfung.
Wer Begleiter werden kann
Die Begleitpersonen, die den Jugendlichen nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung begleiten dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleiters übernehmen.
Vorbereitungen für Teilnehmer und Begleiter
Im Rahmen des Fahranfängermodells ist eine ca. 90-minütige freiwillige Vorbereitungsveranstaltung bei der Fahrschule vorgesehen, in der über die Hintergründe, Ziele und Bedingungen informiert und auch die Rollenverteilung zwischen Fahrer und Begleiter besprochen wird. An den Veranstaltungen können Personen teilnehmen, die interessiert sind und Näheres zum Fahranfängermodell erfahren wollen. Vor allem aber wird Fahranfängern und Begleitern dringend empfohlen, die Vorbereitung - möglichst gemeinsam - spätestens vor der ersten Begleitfahrt zu besuchen.
Wo eine Vorbereitungsveranstaltung stattfindet erfahren Sie bei Ihrer Fahrschule.
Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Ein Informationsblatt für die Vorbereitungsveranstaltung können Sie sich hier herunterladen.
Prüfung und Prüfungsbescheinigung
Nach Bestehen der wie auch sonst üblichen theoretischen Prüfung kann die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Ist auch diese erfolgreich, wird bei Vollendung des 17. Lebensjahres die befristete Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit kann der Fahranfänger bundesweit unter der bekannten Auflage fahren, das heißt, immer mit einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufgeführten Begleitperson.
Begleitetes Fahren
Nach Erhalt der mit Auflagen versehenen Fahrberechtigung (Prüfungsbescheinigung) beginnt nun die Phase des Begleiteten Fahrens. Hierbei übt die junge Fahrerin oder der junge Fahrer in vielen unterschiedlichen Verkehrssituationen in Begleitung das Autofahren, um ausreichend Erfahrungen sammeln sowie Fahrroutine entwickeln zu können.
Was ist dabei zu beachten?
Als Begleiterin oder Begleiter
Als Begleiterin oder Begleiter übernehmen Sie eine wichtige Rolle im Rahmen des Fahranfängermodells. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
Als Fahranfängerin oder Fahranfänger
Erst im Laufe der Zeit erwirbt man beim Autofahren die Routine, die es einem ermöglicht, neben der "Bedienung" des Fahrzeugs stärker auch alle anderen Aufgaben wahrzunehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind. Dazu gehört vor allem:
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Ab 18 Jahren
Wenn Sie die Phase des Begleiteten Fahrens abgeschlossen haben und 18 Jahre alt geworden sind, wird Ihnen der reguläre EU-Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt. Damit sind Sie dann berechtigt, ohne Begleitung zu fahren.
Antragstellung
Das Antragsformular zur Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, Ihrer Fahrschule oder hier. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, müssen Sie diesen vom Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung bestätigen lassen.
Anschließend müssen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. In den meisten Fällen übernimmt dies die Fahrschule. Folgende Unterlagen müssen der Faherlaubnisbehörde vorgelegt werden:
Bei Antragstellung sind folgende Gebühren zu entrichten:
52,10 € für die Antragstellung und die Erstellung der Prüfbescheinigung zzgl. 8,40 € je Begleiter.
Das Antragsformular für die Teilnahme am Fahranfängermodell und das Beiblatt für Ihre Begleiter können Sie sich hier herunterladen.
| Ihre Ansprechpartner/innen: in Marburg | ||
| Frau Linda Schurat | Tel.: 06421/405 1609 |
E-Mail: |
| Frau Christina Schneider | Tel.: 06421/405 1657 |
E-Mail: |
| Herr Harald Rauch | Tel.: 06421/405 1608 |
E-Mail: |
| Frau Regina Bitter | Tel.: 06421/405 1651 |
E-Mail: |
| Ihre Ansprechpartnerin: in Biedenkopf | ||
| Frau Silke Ax-Feller | Tel.: 06461/79 3249 |
E-Mail: |