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Begleitetes Fahren ab 17

Mit dem Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17" sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.

Ablauf
Wenn Sie sich für das "Begleitete Fahren ab 17" entschieden haben, müssen einige Punkte beachtet werden.
Deshalb stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen einen guten Überblick über die einzelnen Phasen des Projektes geben werden.
 

Ablauf Festlegungen / Hinweise

Fahrschulausbildung
ab 16 1/2 Jahren

Ein Jahr früher als bisher (sonst keine Änderung)

Voraussetzungen für Fahrschüler:

  • Keine Bedenken an der Fahreignung

Voraussetzungen für Begleiter:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
  • max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter(wird dringend empfohlen!)

Fahrprüfung  
Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis
mit 17 Jahren
  • befristete Prüfungsbescheinigung
  • Beginn der Probezeit
  • Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
Anschließend begleitet fahren,
d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen


 

Auflagen:

  • Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt (s.o.)
  • Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung: nur Deutschland
Unbeschränkte Fahrerlaubnis
ab 18 Jahre
Aushändigung des EU-Kartenführerscheins



Beginn und Ausbildung

Jugendliche können sich bei den Fahrschulen anmelden und Anträge auf Teilnahme am Fahranfängermodell mit Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B / BE bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Hat die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag geprüft und liegen alle Voraussetzungen vor, kann der Vertrag mit der Fahrschule abgeschlossen werden (wer dies vorher macht, handelt auf "eigenes Risiko").

Die Ausbildung läuft ohne Änderung einschließlich der theoretischen und praktischen Prüfung.


Wer Begleiter werden kann

Die Begleitpersonen, die den Jugendlichen nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung begleiten dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B od. 3 sein,
  • max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt haben.

Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleiters übernehmen.


Vorbereitungen für Teilnehmer und Begleiter

Im Rahmen des Fahranfängermodells ist eine ca. 90-minütige freiwillige Vorbereitungsveranstaltung bei der Fahrschule vorgesehen, in der über die Hintergründe, Ziele und Bedingungen informiert und auch die Rollenverteilung zwischen Fahrer und Begleiter besprochen wird. An den Veranstaltungen können Personen teilnehmen, die interessiert sind und Näheres zum Fahranfängermodell erfahren wollen. Vor allem aber wird Fahranfängern und Begleitern dringend empfohlen, die Vorbereitung - möglichst gemeinsam - spätestens vor der ersten Begleitfahrt zu besuchen.

Wo eine Vorbereitungsveranstaltung stattfindet erfahren Sie bei Ihrer Fahrschule.

Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Ein Informationsblatt für die Vorbereitungsveranstaltung können Sie sich  hier herunterladen.


Prüfung und Prüfungsbescheinigung

Nach Bestehen der wie auch sonst üblichen theoretischen Prüfung kann die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Ist auch diese erfolgreich, wird bei Vollendung des 17. Lebensjahres die befristete Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit kann der Fahranfänger bundesweit unter der bekannten Auflage fahren, das heißt, immer mit einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufgeführten Begleitperson.


Begleitetes Fahren

Nach Erhalt der mit Auflagen versehenen Fahrberechtigung (Prüfungsbescheinigung) beginnt nun die Phase des Begleiteten Fahrens. Hierbei übt die junge Fahrerin oder der junge Fahrer in vielen unterschiedlichen Verkehrssituationen in Begleitung das Autofahren, um ausreichend Erfahrungen sammeln sowie Fahrroutine entwickeln zu können.


Was ist dabei zu beachten?


Als Begleiterin oder Begleiter

Als Begleiterin oder Begleiter übernehmen Sie eine wichtige Rolle im Rahmen des Fahranfängermodells. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Ihre Aufgabe liegt vor allem darin, der Fahrerin bzw. dem Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um damit Sicherheit beim Fahren zu vermitteln.
  • Sie haben dabei jedoch keine Ausbildungsfunktion und dürfen nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen, weil diese selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis und verantwortliche Fahrzeugführer sind.
  • Lassen Sie bitte nicht zu, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass durch die Fahrweise andere - auch die Fahrzeuginsassen - gefährdet werden (z.B. durch Geschwindigkeits-, Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver).
  • Es ist ratsam, dass Sie sich vor Fahrtantritt über Ihre Erwartungen austauschen.
  • Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind oder wenn Sie sich zuvor mit der Fahrerin oder dem Fahrer gestritten haben.
  • Nehmen Sie bitte wie vorgeschrieben Ihren Führerschein mit, um Ihre Begleitberechtigung nachweisen zu können.
  • Teilen Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs Ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit, dass das Fahrzeug im Rahmen des Fahranfängermodells benutzt wird.


Als Fahranfängerin oder Fahranfänger

Erst im Laufe der Zeit erwirbt man beim Autofahren die Routine, die es einem ermöglicht, neben der "Bedienung" des Fahrzeugs stärker auch alle anderen Aufgaben wahrzunehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind. Dazu gehört vor allem:

  • sich mit anderen im Straßenverkehr duch Blickkontakt und Zeichen zu verständigen und auch das Geschehen neben der Fahrbahn zu erfassen,
  • vorausschauend und angepasst an die Straßenverhältnisse zu fahren,
  • die eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen,
  • sich der Risiken im Straßenverkehr bewusst zu sein und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen zu bringen.

Beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Fahren Sie nie ohne Ihre zugelassene/n Begleitperson/en!
  • Fahren Sie nur, wenn Sie fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind!
  • Halten Sie unbedingt die Auflagen ein, da sonst die Fahrerlaubnis widerrufen und ein Bußgeld fällig wird. Außerdem gibt es dann eine Eintragung im Verkehrszentralregister und die Fahrerlaubnis muss unter erschwerten Voraussetzungen neu beantragt werden.

Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt!


Ab 18 Jahren

Wenn Sie die Phase des Begleiteten Fahrens abgeschlossen haben und 18 Jahre alt geworden sind, wird Ihnen der reguläre EU-Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt. Damit sind Sie dann berechtigt, ohne Begleitung zu fahren.


Antragstellung

Das Antragsformular zur Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, Ihrer Fahrschule oder  hier. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, müssen Sie diesen vom Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung bestätigen lassen.

Anschließend müssen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. In den meisten Fällen übernimmt dies die Fahrschule. Folgende Unterlagen müssen der Faherlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Antragsformular zur Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes 
  • Personalausweise und Führerscheine von allen Begleitern (in Kopie)
  • Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Antragsformular für die Teilnahme am Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17"
  • Für jeden Begleiter ein Beiblatt zum Antragsformular für die Teilnahme am Fahranfängermodell

Bei Antragstellung sind folgende Gebühren zu entrichten:
52,10 € für die Antragstellung und die Erstellung der Prüfbescheinigung zzgl. 8,40 € je Begleiter.

Das Antragsformular für die Teilnahme am Fahranfängermodell und das Beiblatt für Ihre Begleiter können Sie sich hier herunterladen.

Ihre Ansprechpartner/innen: in Marburg    
Frau Linda Schurat   Tel.: 06421/405 1609 E-Mail: E-Mail
Frau Christina Schneider Tel.: 06421/405 1657 E-Mail: E-Mail
Herr Harald Rauch Tel.: 06421/405 1608 E-Mail: E-Mail
Frau Regina Bitter Tel.: 06421/405 1651 E-Mail: E-Mail
     
Ihre Ansprechpartnerin: in Biedenkopf    
Frau Silke Ax-Feller Tel.: 06461/79 3249 E-Mail: E-Mail